IFRS 4 21

Erfassung und Bewertung

Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

21

Die Paragraphen 22-30 gelten sowohl für Änderungen, die ein Versicherer vornimmt, der bereits die IFRS verwendet als auch für Änderungen, die ein Versicherer vornimmt, wenn er die IFRS zum ersten Mal anwendet.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-10885