IFRS 4 23

Erfassung und Bewertung

Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

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Zur Rechtfertigung der Änderung seiner Rechnungslegungsmethoden für Versicherungsverträge hat ein Versicherer zu zeigen, dass die Änderung seinen Abschluss näher an die Erfüllung der Kriterien in IAS 8 bringt, wobei die Änderung eine vollständige Übereinstimmung mit jenen Kriterien nicht erreichen muss. Die folgenden besonderen Sachverhalte werden nachstehend erläutert:

(a)

aktuelle Zinssätze (Paragraph 24);

(b)

Fortführung bestehender Vorgehensweisen (Paragraph 25);

(c)

Vorsicht (Paragraph 26);

(d)

zukünftige Kapitalanlage-Margen (Paragraphen 27-29); und

(e)

Schattenbilanzierung (Paragraph 30).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-10885