Anlage B: Qualitative Merkmale von Informationen
Verständlichkeit
QC 17.
Damit nachhaltigkeitsbezogene Angaben prägnant sind, müssen a) zu allgemeine, möglicherweise vorformulierte Informationen vermieden werden, die sich nicht speziell auf das Unternehmen beziehen; b) unnötige Dopplungen von Informationen vermieden werden, einschließlich Informationen, die auch im Abschluss enthalten sind; c) klare Formulierungen und gut strukturierte Sätze und Absätze verwendet werden. Prägnante Angaben enthalten ausschließlich wesentliche Informationen. Bei der Bereitstellung von ergänzenden Informationen gemäß Absatz 114 ist darauf zu achten, dass wesentliche Informationen nicht verschleiert werden.
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SAAAJ-58279