ESRS 1 AR 7.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
Doppelte Wesentlichkeit
Interessenträger und ihre Bedeutung für die Bewertung der Wesentlichkeit
AR 7.
Die Natur kann als „stiller Interessenträger” betrachtet werden. In diesem Fall können Umweltdaten und Daten zur Erhaltung der Arten in die Bewertung der Wesentlichkeit einfließen.
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SAAAJ-58279