ESRS 1 AR 7.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Doppelte Wesentlichkeit

Interessenträger und ihre Bedeutung für die Bewertung der Wesentlichkeit

AR 7.

Die Natur kann als „stiller Interessenträger” betrachtet werden. In diesem Fall können Umweltdaten und Daten zur Erhaltung der Arten in die Bewertung der Wesentlichkeit einfließen.

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SAAAJ-58279