ESRS 1 AR 11.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
Doppelte Wesentlichkeit
Merkmale des Schweregrads
AR 11.
Jedes der drei Merkmale (Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit) kann eine negative Auswirkung schwerwiegend machen. Im Falle möglicher negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte hat der Schweregrad der Auswirkungen Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit.
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SAAAJ-58279