ESRS 1 86.
7. Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
7.1 Darstellung von Vergleichsinformationen
86.
Sieht ein ESRS vor, dass das Unternehmen mehr als einen Vergleichszeitraum für eine Kennzahl oder einen Datenpunkt vorlegen muss, so gelten die Anforderungen dieses ESRS.
Fundstelle(n):
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SAAAJ-58279