ESRS 1 81.
6. Zeithorizonte
6.4 Definition von „kurz-, mittel- und langfristig“ für die Zwecke der Berichterstattung
81.
Die Begriffe „kurzfristig“, „mittelfristig“ und „langfristig“ in ESRS beziehen sich auf den Zeithorizont, den das Unternehmen gemäß den Bestimmungen der Absätze 77 bis 80 festlegt.
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SAAAJ-58279