ESRS 1 7.

1. ESRS-Kategorien, Berichterstattungsbereiche und Formulierungsgrundsätze

1.1 ESRS-Kategorien

7.

Im ESRS 2 werden Angabepflichten in Bezug auf die Informationen festgelegt, die das Unternehmen auf einer allgemeinen Ebene in Bezug auf alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte in den Berichterstattungsbereichen Governance, Strategie, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Kennzahlen und Ziele vorlegen muss.

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SAAAJ-58279