5. Wertschöpfungskette
5.1 Berichtendes Unternehmen und Wertschöpfungskette
67.
Sind assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert oder im Abschluss anteilsmäßig konsolidiert werden, Teil der Wertschöpfungskette des Unternehmens (beispielsweise als Lieferanten), hat das Unternehmen Informationen über diese assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen gemäß Absatz 63 im Einklang mit dem Ansatz für die anderen Geschäftsbeziehungen in der Wertschöpfungskette bereitzustellen. In diesem Fall beschränken sich die Daten des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens bei der Festlegung von Auswirkungskennzahlen nicht auf die gehaltenen Anteile, sondern beruhen auf den Auswirkungen, die durch die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit seinen Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang stehen.
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SAAAJ-58279