ESRS 1 61.

4. Sorgfaltspflicht

61.

Die Kernelemente der Sorgfaltspflicht spiegeln sich unmittelbar in den Angabepflichten wider, die wie nachstehend dargestellt im ESRS 2 und im themenbezogenen ESRS festgelegt sind:

  1. Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell. [1] Folgende Standards befassen sich damit:

    1. ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen,

    2. ESRS 2 GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme und

    3. ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell.

  2. Einbeziehung betroffener Interessenträger. [2] Folgende Standards befassen sich damit:

    1. ESRS 2 GOV-2,

    2. ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger,

    3. ESRS 2 IRO-1,

    4. ESRS 2 MDR-P und

    5. themenbezogene ESRS: Berücksichtigung der verschiedenen Phasen und Zwecke der Einbeziehung der Interessenträger während des gesamten Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht.

  3. Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. [3] Folgende Standards befassen sich damit:

    1. ESRS 2 IRO-1 (einschließlich Anwendungsanforderungen in Bezug auf spezifische Nachhaltigkeitsaspekte in den einschlägigen ESRS) und

    2. ESRS 2 SBM-3.

  4. Maßnahmen zum Umgang mit negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. [4] Folgende Standards befassen sich damit:

    1. ESRS 2 MDR-A und

    2. themenbezogene ESRS: Berücksichtigung des Spektrums der Maßnahmen, einschließlich der Übergangspläne, mit denen die Auswirkungen angegangen werden sollen.

  5. Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen. [5] Folgende Standards befassen sich damit:

    1. ESRS 2 MDR-M,

    2. ESRS 2 MDR-T und

    3. themenbezogene ESRS: in Bezug auf Kennzahlen und Ziele.

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SAAAJ-58279

1Amtl. Anm.: 16. Leitprinzip der Vereinten Nationen und der zugehörige Kommentar, Auslegungsleitfaden der Vereinten Nationen, Fragen 21 und 25, sowie OECD-Leitsätze Kapitel II über die allgemeine Politik (Abschnitt A.10) und Kapitel IV über Menschenrechte (Abschnitt 4 und Absatz 44 des Kommentars) und OECD-Leitsätze zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, Abschnitt II (1.1 und 1.2) und Fragen 14 und 15 im Anhang.

2Amtl. Anm.: 18. Leitprinzip der Vereinten Nationen und der zugehörige Kommentar, 20. Leitprinzip der Vereinten Nationen, Kommentar zum 21. und 29. Leitprinzip der Vereinten Nationen und 31. Leitprinzip der Vereinten Nationen Buchstabe h und der zugehörige Kommentar, Auslegungsleitfaden der Vereinten Nationen, Fragen 30, 33, 42 und 76, sowie OECD-Leitsätze Kapitel II über die allgemeine Politik (Abschnitt A.14 und Absatz 25 des Kommentars) sowie OECD-Leitsätze zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, Abschnitt II (2.1.c, 2.3, 2.4.a, 3.1.b und 3.1.f) und Fragen 8–11 im Anhang.

3Amtl. Anm.: 17., 18. und 24. Leitprinzip der Vereinten Nationen und die zugehörigen Kommentare und der Kommentar zum 29. Leitprinzip der Vereinten Nationen, der Auslegungsleitfaden der Vereinten Nationen, Fragen 9, 12, 13, 27, 28, 36–42 und 85–89, und OECD-Leitsätze Kapitel II über die allgemeine Politik (Abschnitte A.10 und A.11 und Absatz 14 des Kommentars) und Kapitel IV über Menschenrechte (Abschnitte 1 und 2 und Absätze 41–43 des Kommentars) sowie OECD-Leitsätze zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, Abschnitt II (2.1–2.4) und Fragen 3–5 und 19–31 im Anhang).

4Amtl. Anm.: 19., 22. und 23. Leitprinzip der Vereinten Nationen und die zugehörigen Kommentare und der Auslegungsleitfaden der Vereinten Nationen, Fragen 11, 32, 46, 47, 64–68, 82 und 83, sowie OECD-Leitsätze Kapitel II über die allgemeine Politik (Abschnitt A.12 und Absätze 18–22 des Kommentars) und Kapitel IV über Menschenrechte (Abschnitt 3 und Absätze 42 und 43 des Kommentars) sowie OECD-Leitsätze zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, Abschnitt II (3.1 und 3.2), und Fragen 32–40 im Anhang.

5Amtl. Anm.: 20. Leitprinzip der Vereinten Nationen und 31. Leitprinzip der Vereinten Nationen Buchstabe g sowie der zugehörigen Kommentare und Auslegungsleitfaden der Vereinten Nationen, Fragen 49–53 und 80, sowie OECD-Leitsätze zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, Abschnitt II (4.1 und 5.1), und Fragen 41–47 im Anhang.