ESRS 1 51.

3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen

3.5 Finanzielle Wesentlichkeit

51.

Die Wesentlichkeit von Risiken und Chancen wird auf der Grundlage einer Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem potenziellen Ausmaß der finanziellen Effekte bewertet.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279