ESRS 1 26.

3. Doppelte Wesentlichkeit als Grundlage für die Angabe von Nachhaltigkeitsinformationen

3.2 Wesentliche Aspekte und Wesentlichkeit von Informationen

26.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist der Ausgangspunkt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der ESRS. IRO-1 in Abschnitt 4.1 des ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten in Bezug auf das vom Unternehmen anzuwendende Verfahren zur Ermittlung von Auswirkungen, Risiken und Chancen und zur Analyse ihrer Wesentlichkeit. SBM-3 des ESRS 2 enthält allgemeine Angabepflichten zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sich aus der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens ergeben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279