ESRS 1 137.

10. Übergangsbestimmungen

10.4 Übergangsbestimmung: Liste der Angabepflichten, die schrittweise eingeführt werden

137.

Anlage C Liste der schrittweise eingeführten Angabepflichten dieses Standards enthält Bestimmungen für schrittweise eingeführte Angabepflichten oder Datenpunkte der Angabepflichten in ESRS, die im ersten Jahr bzw. in den ersten Jahren der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung im Rahmen des ESRS ausgelassen werden können oder nicht anwendbar sind.

Fundstelle(n):
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SAAAJ-58279