9. Verknüpfungen mit anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung und damit verbundenen Informationen
9.1 Aufnahme von Informationen mittels Verweis
122.
Bei der Erstellung seiner Nachhaltigkeitserklärung unter Verwendung von Aufnahmen mittels Verweis hat das Unternehmen auf die Schlüssigkeit der gemeldeten Informationen zu achten und sicherzustellen, dass durch die Aufnahme mittels Verweis die Lesbarkeit der Nachhaltigkeitserklärung nicht beeinträchtigt wird. Anlage G Beispiel für die Aufnahme von Informationen mittels Verweis dieses Standards enthält ein anschauliches Beispiel für eine Aufnahme mittels Verweis (siehe ESRS 2 BP-2).
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SAAAJ-58279