ESRS 1 112.

8. Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

8.2 Inhalt und Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

112.

Mit Ausnahme der Möglichkeit, Informationen mittels Verweis gemäß Abschnitt 9.1 Aufnahme von Informationen mittels Verweis dieses Standards aufzunehmen, führt das Unternehmen alle Angaben, die gemäß dem ESRS nach Kapitel 1 dieses Standards erforderlich sind, in einem eigenen Abschnitt des Lageberichts auf.

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SAAAJ-58279