ESRS 1 110.

8. Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

110.

In diesem Kapitel werden die Grundlagen für die Darstellung der Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte (d. h. die Nachhaltigkeitserklärung) beschrieben, die im Einklang mit den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU und im Rahmen des Lageberichts des Unternehmens erstellt werden. Diese Informationen werden in einem eigenen Abschnitt des Lageberichts mit der Bezeichnung „Nachhaltigkeitserklärung“ aufgeführt. Anlage F Beispiel für den Aufbau der ESRS-Nachhaltigkeitserklärung dieses Standards enthält ein anschauliches Beispiel für eine Nachhaltigkeitserklärung, die gemäß den Anforderungen dieses Kapitels strukturiert ist.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAJ-58279