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Erbschaft- & Schenkungsteuer

Abo Betriebliche Erbschaftsteuer //

„Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke“ als steuerschädliches Verwaltungsvermögen

Schon seit langer Zeit war das erst kürzlich veröffentliche Urteil des BFH v. 28.2.2024 - II R 27/21 ( ZAAAJ-69751) zur Frage der erbschaftsteuerlichen Verschonung des Erwerbs eines Parkhauses erwartet worden. Die Hoffnungen vieler Steuerpflichtiger und ihrer Berater darauf, dass der II. Senat des BFH das Parkhaus-Grundstück, anders als zuvor das FG Köln, nicht als steuerschädliches Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG ansieht, sind leider enttäuscht worden. Die praktischen Auswirkungen dieser Entscheidung sind enorm.

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Abo Einkommensteuerermäßigung //

Beginn des Begünstigungszeitraums bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Bei der Einkommensteuerermäßigung nach § 35b EStG bei einer Belastung mit Erbschaftsteuer kommt es im Hinblick auf den fünfjährigen Begünstigungszeitraum trotz des nicht eindeutigen Wortlauts allein auf den Entstehungszeitpunkt nach § 9 ErbStG an. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer ist unerheblich. Soweit die zeitliche Grenze zu einer Doppelbelastung mit beiden Steuerarten führt, ist dies nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs hinzunehmen.

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Abo EuGH-Vorlage //

Versagung des Steuerklassenprivilegs bei EU-/EWR-Familienstiftungen auf dem Prüfstand

Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das nur für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG vorenthalten werden darf. Die Richter haben daher diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Betroffene Stifter können sich auf das anhängige Verfahren berufen und ein Zwangsruhen des Einspruchsverfahrens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs herbeiführen.

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Abo Schenkungsteuer //

Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung (BFH)

Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als "entferntest Berechtigter" zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird (BFH, Urteil v. 28.2.2024 - II R 25/21; veröffentlicht am 31.5.2024).

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Abo Erbschaftsteuer //

Steuerliche Nachteile bei Jastrowscher Klausel im Berliner Testament von Ehegatten

Setzen Ehegatten in einem Berliner Testament ein erst später fälliges Vermächtnis für die Kinder aus, die beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteil nicht fordern (Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des zuerst verstorbenen Ehegatten nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist.

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