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Kurzfassung zum Beitrag von Götz, NWB-EV 2/2025 S. 49

Steueroptimierung durch Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker

Dr. Hellmut Götz

Die Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker kommt in der Praxis eher selten vor. Meist nur in den Fällen, bei denen der Beschenkte mangels liquider Mittel nicht in der Lage ist, die anfallende Schenkungsteuer für seinen Erwerb zu bezahlen. Dr. Hellmut Götz verdeutlicht anhand einiger Beispiele, dass eine im Schenkungsvertrag vereinbarte Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker in steuerlicher Hinsicht vorteilhaft ist und von jedem steuerlichen Berater ein Hinweis hierauf erfolgen sollte.

Kernaussagen

  • Die Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker nach § 10 Abs. 2 ErbStG ist schenkungsteuerlich uneingeschränkt zu empfehlen. Es lassen sich so schenkungsteuerliche Vorteile erzielen, die nicht „verschenkt“ werden sollten.

  • Die Vorteile, die aus der Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker nach § 10 Abs. 2 ErbStG resultieren, sind nicht auf Geldzuwendungen beschränkt. Auch für Sachzuwendungen (z. B. Grundstücke) lassen sie sich nutzen. Allerdings wird eine Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker bei Sachzuwendungen maßgeblich von den finanziellen Möglichkeiten des Schenkers abhängen. Denn oft ist der S...

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