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Disquotale Einlagen in Personengesellschaften
Disquotale Einlagen in Personengesellschaften werfen eine Reihe komplexer steuerrechtlicher Fragen auf. Zentral für den Schenker ist, ob die Einbringung in die Gesellschaft Schenkungsteuer auslöst, und wenn ja, ob und in welcher Höhe der Bedachte dabei von Freibeträgen und sachlichen Steuerbefreiungen profitieren kann. Insbesondere nach Abschaffung des Gesamthandsprinzips durch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ergeben sich hier Unwägbarkeiten. Der BFH stellt für die schenkungsteuerliche Beurteilung der Zuwendung auf das Verhältnis der Mitgesellschafter zum einbringenden Gesellschafter ab. Wegen der Abschaffung des Gesamthandsprinzips steht die Fortgeltung dieser Rechtsprechung aktuell in Frage. Auch ist unklar, wie die Einbringung von – an sich – steuerbegünstigtem Vermögen zu behandeln sein wird.
Kernaussagen
Disquotale Einlagen in Personengesellschaften stellen nach bisheriger Rechtslage eine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters an die Mitgesellschafter dar. Das ist vor allem für Familiengesellschaften von Bedeutung, denn vom Verhältnis des Zuwendenden zu den ...