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Die umsatzsteuerliche Behandlung von Tankkartenumsätzen und E-Ladekarten

Im Rahmen von Leasingverträgen oder ähnlichen Modellen erhalten Fahrzeugnutzer häufig eine Tankkarte, mit der sie Kraftstoff im Namen des Tankkartenunternehmens erwerben. Dieses rechnet die Kosten anschließend mit dem Nutzer ab. Zivilrechtlich liegen somit zwei Lieferungen vor, einerseits vom Mineralölunternehmen an das Unternehmen, welches die Tankkarte ausgibt, und andererseits eine Lieferung des Tankkartenunternehmens an den Kraftfahrer. Am 21.1.2025 hat das BMF ein neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Tankkartenumsätzen veröffentlicht, welches sich auf das BMF-Schreiben v. 15.6.2004 (BStBl 2004 I S. 605) zu Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich bezieht. Die erwartete europaweite Gleichbehandlung von Tankkartensystemen ist damit ausgeblieben.

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Vorsteuervergütung bei fehlender Vorlage der Anzahlungsrechnung

Ein Antrag auf Vergütung der Vorsteuer aus einer Anzahlungsrechnung und aus der Schlussrechnung ist ordnungsgemäß gestellt, wenn dem Antrag zwar nur die Schlussrechnung, nicht jedoch die Anzahlungsrechnung, beigefügt ist, sofern die Anzahlungsrechnung, die Anzahlung selbst sowie die Schlussrechnung denselben Vergütungszeitraum betreffen. Denn dann kann das BZSt den Anspruch auf Vergütung der Vorsteuer auch aus der Anzahlungsrechnung materiell-rechtlich überprüfen.

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Schuldet ein Grundstückserwerber den unrichtigen Umsatzsteuerausweis in einem übernommenen Mietvertrag oder haftet er dafür?

Anm. zum BFH-Urteil v. 5.12.2024 - V R 16/22

Nach dem Urteil des BFH v. 5.12.2024 - V R 16/22 ( IAAAJ-86210) setzt die Inanspruchnahme eines Rechnungsausstellers für einen unrichtigen Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG voraus, dass dieser an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihm die Ausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen, zu denen auch das Recht der Stellvertretung gehört, zuzurechnen ist. Ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger Steuerausweis kann einem Grundstückserwerber deshalb nicht nach § 566 Abs. 1 BGB zugerechnet werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Veräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG darstellt, bei der der Erwerber in die Rechtsstellung des Veräußerers eintritt.

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Saldierung eines Vorsteuerüberhangs aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit (BFH)

Ein sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebender Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch ist nach allgemeinen Grundsätzen nicht in die Steuerberechnung der Insolvenzmasse einzubeziehen, sondern geht in die Steuerberechnung des vorinsolvenzlichen Bereichs ein und wird dort saldiert, ohne dass der Saldierung § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO entgegen stünde (Anschluss an BFH, Beschluss v. 1.8.2017 - VII R 16/15, NV; BFH, Beschluss v. 11.12.2024 - XI R 1/22; veröffentlicht am 27.3.2025).

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Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen im Falle der Unternehmenseinstellung (BFH)

Hat der Insolvenzschuldner seine unternehmerische Tätigkeit eingestellt, ist über den Abzug der Vorsteuer für die Leistung des Insolvenzverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu entscheiden (Anschluss an BFH, Urteil v. 23.11.2023 - V R 3/22, BStBl II 2024, 501: BFH, Beschluss v. 23.10.2024 - XI R 8/22; veröffentlicht am 27.3.2025).

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Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter (BFH)

Die Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterleistung ist entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen, wenn der zum Vorsteuerabzug berechtigte Insolvenzschuldner die Leistung des Insolvenzverwalters sowohl für die Befriedigung seiner unternehmerischen als auch privaten (nichtunternehmerischen) Insolvenzverbindlichkeiten bezieht. Ausnahmsweise kann die Aufteilung jedoch nach der Gesamttätigkeit des Insolvenzschuldners während seiner Verwaltungszeit nach Maßgabe seiner steuerpflichtigen, steuerfreien und nichtwirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen werden, wenn der Insolvenzverwalter in einem Sonderfall ohne Vornahme von Verwertungshandlungen die unternehmerische Tätigkeit des Insolvenzschuldners fortführt (BFH, Urteil v. 23.10.2024 - XI R 20/22; veröffentlicht am 27.3.2025).

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Vorsteuervergütungsverfahren bei Vorliegen von Anzahlungsrechnungen

Ein Antrag auf Vorsteuervergütung gilt auch für die auf Anzahlungsrechnungen entfallende Vergütung als gestellt, wenn der Antrag lediglich Angaben zu der Endrechnung enthält und die Endrechnung die in den Anzahlungsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer in Abzug bringt, aber die beantragte Vergütung den Gesamtbetrag der Vorsteuerbeträge betrifft. Das gilt jedoch nur, wenn die Anzahlungsrechnung, deren Zahlung, die Leistungserbringung sowie die Endrechnung denselben Vergütungszeitraum betreffen.

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Sonderregelung für Kleinunternehmer

Neufassung des § 19 UStG und Neueinführung des § 19a UStG durch das Jahressteuergesetz (JStG 2024) zum 1.1.2025 - BMF, Schreiben v. 18.3.2025 - III C 3 – S 7360/00027/044/105

Das BMF nimmt in seinem BMF, Schreiben v. 18.3.2025 - III C 3 – S 7360/00027/044/105 , zu den gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung zum 1.1.2025 aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 umfangreich Stellung und passt den UStAE an. Aufgrund der Kurzfristigkeit des BMF - Schreibens gehen wir hierauf nachstehend kurz ein und werden in einer der kommenden Ausgaben detaillierter berichten.

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Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom

FG Münster, Urteil v. 18.2.2025 – 15 K 128/21 U

Die Vermietung von Wohnungen ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, soweit es sich nicht um eine kurzfristige Beherbergung von Fremden handelt (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG). Zu den steuerfreien Leistungen der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen. Das sind Leistungen, die im Vergleich zur Grundstücksvermietung nebensächlich sind, mit ihr eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommen. Das FG Münster hatte die Frage zu entscheiden, ob es sich bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, um eine unselbständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum oder um eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt (FG Münster, Urteil v. 18.2.2025 – 15 K 128/21 U).

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Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Beteiligung an betrügerischer Umsatzsteuerkette

Bayerischer VGH, Urteil vom 29.1.2025 – 16a D 23.497

Der Bayerische VGH hat entschieden, dass ein Polizeibeamter aus dem Dienst zu entfernen ist, wenn er aufgrund einer Nebentätigkeit in eine betrügerische Umsatzsteuerkette eingebunden war und hierdurch ein erheblicher Steuerschaden verursacht wurde. Dabei waren die tatsächlichen Feststellung einer diesbezüglichen strafrechtlichen Verurteilung für das Disziplinarverfahren bindend, woraus sich ergibt, dass in der Praxis der steuerstrafrechtlichen Beurteilung mögliche disziplinarrechtliche Folgen mit zu bedenken sind.

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