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BMF | Ausfuhr von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels
Die Vorschrift des § 6 Abs. 3 UStG schränkt (für den Regelfall) die Steuerbefreiung der Ausfuhr von zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmten Gegenständen bei Transport durch den Abnehmer auf Fälle ein, in denen der Abnehmer ein ausländischer Unternehmer ist und das Beförderungsmittel den Zwecken des Unternehmens des Abnehmers dient. Das schließt die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen solcher Gegenstände insbesondere bei einer Bestimmung für private Beförderungsmittel aus – auch soweit die Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG) erfolgt. Anders kann es sich bei Werklieferungen verhalten. Das BMF-Schreiben enthält eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen dieser Vorschrift. Zudem ergänzt es den UStAE (neben mehreren Beispielen) mit detaillie...