Umsatzsteuer | Saldierung eines Vorsteuerüberhangs aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit (BFH)
Ein sich für den Zeitraum des
vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebender Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch ist
nach allgemeinen Grundsätzen nicht in die Steuerberechnung der Insolvenzmasse
einzubeziehen, sondern geht in die Steuerberechnung des vorinsolvenzlichen
Bereichs ein und wird dort saldiert, ohne dass der Saldierung
§ 96 Abs.
1 Nr. 3 InsO entgegen stünde (Anschluss an
, NV;
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).
Hintergrund: Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder vom Schuldner nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet worden sind, gelten gemäß § 55 Abs. 4 Satz 1 InsO nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit.
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit später entstandenen Steuerschulden verrechnet werden können. Insbesondere ist streitig, ob § 55 Abs. 4 InsO analog auf Steuerforderungen angewendet werden kann. Der BFH und die Vorinstanz () lehnten eine analoge Anwendung ab.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Ein sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebender Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch ist nach allgemeinen Grundsätzen nicht in die Steuerberechnung der Insolvenzmasse einzubeziehen, sondern geht in die Steuerberechnung des vorinsolvenzlichen Bereichs ein und wird dort saldiert, ohne dass der Saldierung § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO entgegen stünde (Anschluss an , NV).
§ 55 Abs. 4 InsO ordnet keine hiervon abweichende Einbeziehung des sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebenden Umsatzsteuer-Vergütungsanspruchs in die Steuerberechnung der Insolvenzmasse an.
Eine analoge Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO auf den sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebenden Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch scheidet mangels Regelungslücke aus.
Es widerspricht weder dem Unionsrecht noch dem Verfassungsrecht, dass ein Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch, der sich für den Zeitraum des vorläufigen Insolvenzverfahrens ergibt, nicht in die Steuerberechnung der Insolvenzmasse einzubeziehen ist.
Quelle: ; NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
NAAAJ-88440