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Die umsatzsteuerliche Behandlung von Tankkartenumsätzen und E-Ladekarten
Im Rahmen von Leasingverträgen oder ähnlichen Modellen erhalten Fahrzeugnutzer häufig eine Tankkarte, mit der sie Kraftstoff im Namen des Tankkartenunternehmens erwerben. Dieses rechnet die Kosten anschließend mit dem Nutzer ab. Zivilrechtlich liegen somit zwei Lieferungen vor, einerseits vom Mineralölunternehmen an das Unternehmen, welches die Tankkarte ausgibt, und andererseits eine Lieferung des Tankkartenunternehmens an den Kraftfahrer. Am hat das BMF ein neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Tankkartenumsätzen veröffentlicht, welches sich auf das (BStBl 2004 I S. 605) zu Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich bezieht. Die erwartete europaweite Gleichbehandlung von Tankkartensystemen ist damit ausgeblieben.
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Endgültiges BMF-Schreiben aus 2025
[i]BMF-Schreiben v. 21.1.2025, NWB EAAAJ-83628 Nach der aktuellen Verwaltungsauffassung liegt eine steuerpflichtige Lieferung vor, wenn der Tankkartenanbieter wirtschaftlicher Eigentümer des Kraftstoffs wird und die Verfügungsmacht hieran erlangt. Wird die Tankkarte hingegen ausschließlich als reines Zahlungsmittel verwendet, ist von einer steuerfrei...