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Die umsatzsteuerliche Behandlung von Tankkartenumsätzen und E-Ladekarten
Neues
[i]Liermann, NWB 51/2021 S. 3806Im Rahmen eines Kfz-Leasings oder ähnlicher Formen der Fahrzeugüberlassung wird dem Fahrzeugnutzer in der Regel eine Tankkarte zur Verfügung gestellt, mit der er das Fahrzeug betanken kann. Zivilrechtlich handelt und erwirbt der Fahrzeugnutzer den Kraftstoff dabei typischerweise nicht im eigenen Namen, sondern im (fremden) Namen des Unternehmens, das die Tankkarte ausgibt. Dieses Unternehmen berechnet dem Kraftfahrer anschließend die Kosten für den Kraftstoff. Zivilrechtlich liegt somit einerseits eine Lieferung des Mineralölunternehmens an das Unternehmen vor, welches die Tankkarte ausgibt, und andererseits eine Lieferung des Tankkartenunternehmens an den Kraftfahrer. Am wurde seitens des BMF ein neues Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Tankkartenumsätzen publiziert ( BStBl 2025 I S. 371). Dieses Schreiben wurde lange erwartet und bezieht sich auf das (BStBl 2004 I S. 605) zu Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich. Die erwartete europaweite Gleichbehandlung von Tankkartensystemen ist damit ausgeblieben.
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