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Umsatzsteuer | Vorsteuervergütung bei fehlender Vorlage der Anzahlungsrechnung
Ein Antrag auf Vergütung der Vorsteuer aus einer Anzahlungsrechnung und aus der Schlussrechnung ist ordnungsgemäß gestellt, wenn dem Antrag zwar nur die Schlussrechnung, nicht jedoch die Anzahlungsrechnung, beigefügt ist, sofern die Anzahlungsrechnung, die Anzahlung selbst sowie die Schlussrechnung denselben Vergütungszeitraum betreffen. Denn dann kann das BZSt den Anspruch auf Vergütung der Vorsteuer auch aus der Anzahlungsrechnung materiell-rechtlich überprüfen.
[i]Österreichische Kapitalgesellschaft fügte ihrem Antrag nur die Schlussrechnung beiEine österreichische Kapitalgesellschaft (Klägerin) beantragte beim BZSt im Juni 2018 die Vorsteuervergütung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2017. Sie fügte zwei Schlussrechnungen bei, in denen Anzahlungen mit Umsatzsteuer von der jeweiligen Schlusssumme abgezogen wurden. Die Klägerin führte in der Anlage ...