Suchen

Körperschaftsteuer

...
Körperschaftsteuer //

Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin (BFH)

Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG liegt auch dann vor, wenn die Organträger-Personengesellschaft ausschließlich als geschäftsleitende Holding tätig ist. Konzerninterne entgeltliche Dienstleistungen oder andere zusätzliche gewerbliche Aktivitäten sind in einem solchen Fall nicht erforderlich (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 23/21; veröffentlicht am 24.4.2025).

...
Körperschaftsteuer //

Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG (BFH)

Soweit § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG mit der Rechtsfolge einer Verhinderung einer Einkommensminderung tatbestandlich an eine Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der darlehensnehmenden Körperschaft beteiligt ist, anknüpft, ist bei Darlehensgewährung durch eine vermögensverwaltende KG als Allein-Gesellschafterin, an der Körperschaftsteuersubjekte beteiligt sind, jeweils auf die durchgerechneten Beteiligungsquoten der einzelnen Körperschaftsteuersubjekte abzustellen (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - I R 21/22; veröffentlicht am 24.4.2025).

...
Körperschaftsteuer //

Abzug von Währungskursverlusten aus einem Konzerndarlehen (FG)

Das FG Münster hat zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war. Danach sind an den Nachweis nach § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG a.F. generell keine überhöhten Anforderungen zu stellen, da § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG für die Annahme eines Umgehungstatbestands auf eine sehr weit gehende Pauschalierung der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zurückgreift (FG Münster, Urteil v. 20.2.2025 - 10 K 764/22 K; Revision anhängig, BFH-Az. I R 6/25).

...
Körperschaftsteuer //

Nebeneinander von Versorgungszahlung und Geschäftsführergehalt als vGA (BFH)

Wird nach dem Eintritt des Versorgungsfalles neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer für diese Tätigkeit lediglich ein reduziertes Gehalt gezahlt, liegt nach der Maßgabe eines hypothetischen Fremdvergleichs dann keine gesellschaftliche Veranlassung vor, wenn die Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet (Fortentwicklung der bisherigen Senatsrechtsprechung: BFH, Urteil v. 15.3.2023 - I R 41/19; veröffentlicht am 9.6.2023).

Abo Körperschaftsteuer //

Aktuelle Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung und verdeckten Einlage

Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen sind in der Praxis streitanfällig. Dies folgt vor allem daraus, dass diese im Vorhinein oft nicht erkannt und erst in der Betriebsprüfung aufgegriffen werden. Dementsprechend existiert auch eine Vielzahl an Rechtsprechung und Verwaltungsregelungen. Dazu kommt, dass eine systematische Einordnung aufgrund der Individualität der Einzelfälle kaum möglich ist, wenngleich dies seitens der Finanzverwaltung durch entsprechende Richtlinien und Erlasse praktisch gut verwertbar versucht wird.

Abo Einkommensteuer //

Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung abweichend von der Beteiligungsquote

Werden Betriebseinnahmen bei einer GmbH hinzugeschätzt und als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eingestuft, so sind sie zwar grundsätzlich den GmbH-Gesellschaftern im Umfang ihrer Beteiligungsquote zuzurechnen. Eine hiervon abweichende Zurechnung ist aber dann möglich, wenn jeder einzelne Gesellschafter für jeweils eine Betriebsstätte zuständig war; dann können die für die jeweilige Betriebsstätte hinzugeschätzten Einnahmen dem jeweiligen Betriebsstättenleiter (Gesellschafter) zugerechnet werden.

...
Körperschaftsteuer //

Organschaft und atypisch stille Beteiligung II (BFH)

Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren - unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten - handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den Organträger abführen kann (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - I R 17/21; veröffentlicht am 3.4.2025).

...
Einkommensteuer //

Unentgeltliche Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung (FG)

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen von ihr als eigene Anteile gehaltenen Geschäftsanteil unentgeltlich zuwendet, wohingegen ein fremder Dritter hierfür einen – im Streitfall am Markt unstreitig erzielbaren – Kaufpreis hätte zahlen müssen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 1.3.2024 - 5 K 2301/21, Revision nicht zugelassen).

...
Körperschaftsteuer //

Organschaft und atypisch stille Beteiligung I (BFH)

Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren - unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten - handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG an den Organträger abführen kann (BFH, Urteil v. 11.12.2024 - I R 33/22; veröffentlicht am 3.4.2025).

Abo Abgabenordnung //

Zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO

Mit Urteil v. 12.12.2024 hat der BFH entschieden, die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO sei nach Maßgabe des Art. 20 GG (Demokratieprinzip) zu bestimmen. Begünstigt sei danach die Förderung eines „staatsfreien“ Prozesses der Meinungs- und Willensbildung, da die Staatsorgane durch den Prozess der politischen Willensbildung des Volkes, der in die Wahlen einmünde, erst hervorgebracht würden. Vor diesem Hintergrund kann auch der Betrieb einer Onlineplattform als Förderung der Allgemeinheit i. S. von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO anzusehen sein, wenn diese dafür bereitgestellt wird, Anliegen zu formulieren, die auf eine öffentliche Meinungsbildung mit Bezug zur Ausübung von Staatsgewalt Einfluss nehmen sollen.

...
Verfahrensrecht //

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter (BFH)

Für eine KGaA und ihre persönlich haftenden Gesellschafter sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der KGaA, sowie ihre Verteilung auf die KGaA und auf ihre persönlich haftenden Gesellschafter, nach § 180 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen (BFH, Urteil v. 16.10.2024 - I R 24/22; veröffentlicht am 13.3.2025).

Loading...