Staatsangehörigkeitsrecht im Erbrecht
Der Staatsangehörigkeit kommt im Ehe- und Erbrecht maßgebende Bedeutung aufgrund von Wahlrechten zum anwendbaren Recht zu.
Der Staatsangehörigkeit kommt im Ehe- und Erbrecht maßgebende Bedeutung aufgrund von Wahlrechten zum anwendbaren Recht zu.
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt deutlich: Unternehmer, insbesondere Handwerksbetriebe, die Verbrauchern keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilen, setzen ihren gesamten Vergütungsanspruch aufs Spiel. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des LG Frankenthal.
Das KG Berlin (Beschluss v. 23.9.2025 - 2 U 20/25) hat sich mit dem umstrittenen Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes bei wechselseitiger Abberufung von GmbH-Geschäftsführern in einer Zweipersonen-Gesellschaft befasst. In der Entscheidung hat das Gericht im Einklang mit hierzu bereits ergangener Rechtsprechung die im Wettbewerbsrecht entwickelten Vorgaben an die Dringlichkeit von Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes auf das Gesellschaftsrecht übertragen.
Die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Gebäuden können eine wichtige Rolle in der Unternehmensphilosophie spielen. Der Abschluss von „grünen Mietverträgen“ („Green Leases“), die Vertragsklauseln enthalten, durch die nachhaltige Ziele verwirklicht werden sollen, kann also intrinsisch motiviert sein, wenn die Vertragsparteien tatsächlich ein eigenes Interesse daran haben, diese Ziele zu erreichen. Aber bestimmte Marktteilnehmer werden auch durch regulatorische Vorgaben der Europäischen Union (EU) dazu gezwungen.
Verbraucherschützer müssen abwägen: Auf der einen Seite möchten sie Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben ermöglichen, auf der anderen Seite sollen die Verbraucher vor der Gefahr der Überschuldung geschützt werden.
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen (Leitlinien NRW) sind zum 1.1.2026 aktualisiert worden.
Der BGH hat im Rahmen von zwei Musterfeststellungsklagen über die Revisionen eines Verbraucherschutzverbands gegen die Musterfeststellungsurteile des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 3.5.2024 - 4 MK 1/21 sowie 4 MK 1/22 erneut über den Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen entschieden (BGH, Urteile v. 9.12.2025 - XI ZR 64/24 und XI ZR 65/24).
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, wer für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis zum 7.4.2023 vorgenommenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haftet, die in einer Vertragsarztpraxis vorgenommen wurde. Danach trifft die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler grundsätzlich nicht den behandelnden Arzt, sondern den Staat (BGH, Urteil v. 9.10.2025 - III ZR 180/24).
Der Streitwert einer Klage wegen einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung beträgt grundsätzlich 25 % des strittigen Gewinns oder Verlusts.
Am 10.9.2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. eine Anhebung der Entfernungspauschale, die Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie, die Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie diverse Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vor.
Die Pfändungsfreigrenzen wurden Anfang Juli 2025 angepasst. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt ab dem 1.7.2025 monatlich 1.559,99 € (bisher 1.491,75 €). Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen erhöht sich der Freibetrag. Bei einer unterhaltspflichtigen Person liegt die neue Freigrenze bei 2.149,99 €. Pfändungsfreigrenzen sollen das Existenzminimum von Schuldnern sichern, bei denen Lohn- oder Gehaltspfändungen durchgeführt werden. Gläubiger dürfen nur Beträge pfänden, die über dieser Freigrenze liegen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/1wjp8 und https://go.nwb.de/9rtgf.
Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten Musterfeststellungsverfahren u.a. darüber zu entscheiden, ob Verträge zwischen der Betreiberin eines Online-Partnervermittlungsportals (Musterbeklagte) und ihren Kunden über eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit gekündigt werden können. Laut BGH bestehe das Kündigungsrecht des § 627 Abs. 1 BGB nicht bei einem Vertrag über die Nutzung eines Online-Partnervermittlungsportals (BGH, Urteil v. 17.7.2025 - III ZR 388/23).
Eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers ist nicht deshalb unwirksam, weil sie gegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Zuwendungsverbot verstößt (BGH, Urteil v. 2.7.2025 - IV ZR 93/24).
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB angepasst. Er sinkt zum 1.7.2025 von 2,27 % auf 1,27 %.
Hat ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet hat, seine Tilgungsbestimmung wegen einer Drohung nach § 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB wirksam angefochten, ist die Tilgungsbestimmung gemäß § 142 BGB als von Anfang an nichtig anzusehen. Dem Dritten kann in diesem Fall ein Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO zustehen (BFH, Urteil v. 19.3.2025 - X R 20/23; veröffentlicht am 20.6.2025).
Die neue Bundesregierung hat am 28.5.2025 ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse ("Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn") beschlossen. Das Gesetz sieht eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2029 vor. Die bisherigen Regelungen laufen zum 31.12.2025 aus.
Bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags richtet sich das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter (Eigentümer) - und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall, an den Mieter - einer Wohnung, wenn die einzelnen Zimmer der Wohnung durch separate Mietverträge vermietet sind, die Wohnung aber lediglich über einen Zähler für Strom und Gas verfügt (BGH, Beschluss v. 23.4.2025 – VIII ZR 300/23).
Ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, begründet wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche und kann von Verbraucherschutzbänden im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden (BGH, Urteil v. 27.3.2025 - I ZR 186/17).
Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) hat ein monatelanges Zweiklassensystem bei den Gaspreisen des Berliner Versorgers GASAG für unzulässig erklärt. Das Urteil des KG Berlin v. 21.3.2025 (Az. MK 1/22 EnWG) ist ein Erfolg für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der sich mehr als 500 Verbraucher angeschlossen hatten.
Ein zur Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung führender Verstoß gegen den in § 656d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns liegt vor, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und der Käufer zur Zahlung des vollen Honorars an den Makler verpflichtet wird (BGH, Beschluss v. 6.3.2025 – I ZR 138/24).
Der BGH hat über die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den in § 656c Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehenen Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage entschieden, der den Fall betrifft, dass der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den als Verbraucher handelnden Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird (BGH, Urteil v. 6.3.2025 - I ZR 32/24).
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.1.2025 angepasst. Er sinkt von 3,37 % auf 2,27 %.
Das OLG Düsseldorf hat die Ende November 2024 veröffentlichte Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 wegen der inzwischen in Kraft getretenen Erhöhung des Kindergeldes angepasst. Die Änderung betrifft die im Anhang in der "Tabelle Zahlbeträge" aufgeführten Beträge, die den nach Abzug des Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalt beziffern.
Die Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln haben erstmals gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien erarbeitet. Diese "Leitlinien NRW" sind ab dem 1.1.2025 in ganz Nordrhein-Westfalen anwendbar und treten an die Stelle der bisherigen jeweils bezirksinternen Unterhaltsleitlinien der drei nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichte.
Die Bundesregierung hat am 11.12.2024 einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. U.a. ist vorgesehen, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31.12.029 verlängern können. Unklar ist derzeit, ob das Vorhaben noch umgesetzt wird.