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Zivil- & Erbrecht

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Wohnraummietrecht //

Verwandtschaftsverhältnis bei der Eigenbedarfskündigung (BGH)

Als Familienangehörige i.S. des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB (Ausnahme von der Kündigungsbeschränkung bei einem Wohnungserwerb) sind - ebenso wie im Falle der Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - ausschließlich diejenigen Personen anzusehen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gemäß § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Cousins zählen nicht hierzu (BGH, Urteil v. 10.7.2024 - VIII ZR 276/23).

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Wohnraummietrecht //

Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen Kautionsrückzahlungsanspruch (BGH)

Eine Aufrechnung des Vermieters mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung ist regelmäßig auch dann möglich, wenn der Vermieter die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz in Geld statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat (BGH, Urteil v. 10.7.2024 - VIII ZR 184/23).

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Abo

Drohende Kontopfändung: Giro- in P-Konto umwandeln

Die Zahl der (Privat-)Insolvenzen steigt und vielen Unternehmern und Privatpersonen droht die Kontopfändung. Damit in einer solchen Lage noch genügend Geld zum Leben bleibt, sollte man das Giro- in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Hier bleiben bis 1.410 € pro Monat vor Pfändungen geschützt. Ein bestehendes Konto lässt sich von der Bank einfach umwandeln. Dabei müssen Funktionen wie etwa Onlinebanking und Geldabheben erhalten bleiben. Bei einem P-Konto besteht kein Anspruch auf einen Kontokorrentkredit oder eine Kreditkarte. Wird das P-Konto nicht mehr benötigt, genügt eine Mitteilung an die Bank, es wieder umzuwandeln. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/d4z7w und https://go.nwb.de/j1ofs.

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Corona //

Staatliche Corona-Hilfen verfassungsgemäß (BGH)

Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen während des "ersten und zweiten Lockdowns" (März 2020 bis Juni 2021) beruhten auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus ist die Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. Eine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen ist nicht gegeben (BGH, Urteil v. 11.4.2024 - III ZR 134/22).

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Kaufrecht //

Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines alten Gebrauchtwagens (BGH)

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob sich der Verkäufer eines fast 40 Jahre alten Fahrzeugs mit Erfolg auf einen vertraglich vereinbarten allgemeinen Gewährleistungsausschluss berufen kann, wenn er mit dem Käufer zugleich vereinbart hat, dass die in dem Fahrzeug befindliche Klimaanlage einwandfrei funktioniere, und der Käufer nunmehr Mängelrechte wegen eines Defekts der Klimaanlage geltend macht (BGH, Urteil v. 10.4.2024 - VIII ZR 161/23).

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Familienrecht //

Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter verfassungswidrig (BVerfG)

Die gesetzliche Regelung in § 1600 Abs. 2 Alt. 1, Abs. 3 Satz 1 BGB über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung. Diese gehören zu den Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und können sich auf das Elterngrundrecht ebenso wie die rechtlichen Eltern des Kindes berufen (BVerfG, Urteil v. 9.4.2024 - 1 BvR 2017/21).

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Corona //

Erstattung der Hotelkosten bei Beherbergungsverbot im Rahmen der Pandemie (BGH)

Der u.a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat über die Frage entschieden, ob ein Hotelgast die Rückzahlung des von ihm vorausgezahlten Beherbergungsentgelts verlangen kann, wenn nach der Buchung ein behördliches Verbot der Beherbergung zu touristischen Zwecken zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erlassen wird, das den gebuchten Zeitraum umfasst. Der BGH hat diese Frage bejaht (BGH, Urteil v. 6.3.2024 - VIII ZR 363/21).

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WEG-Recht //

Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung (BGH)

Der BGH hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen und Grenzen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entschieden, die von einzelnen Wohnungseigentümern als Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Errichtung eines Personenaufzugs bzw. Errichtung einer 65 Zentimeter erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe) verlangt wurden (BGH, Urteile v. 9.2.2024 - V ZR 244/22 und V ZR 33/23).

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Zivilrecht //

Ersatzfähigkeit von Kfz-Reparaturkosten im Falle des sog. Werkstattrisikos (BGH)

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist berechtigt, sein beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt zu geben und vom Unfallverursacher den hierfür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB). Der BGH hat über fünf Revisionen entschieden, in denen sich in unterschiedlichen Konstellationen die Frage stellte, wer das Risiko trägt, wenn der Unfallverursacher einwendet, die von der Werkstatt gestellte Rechnung sei überhöht (sog. Werkstattrisiko: BGH, Urteile v. 16.1.2024 - VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22 und VI ZR 51/23).

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Cum/Cum-Geschäfte //

Kein Bereicherungsanspruch gegen Geschäftspartner nach steuerlicher Neubewertung (OLG)

Eine Bank kann die im Rahmen von Cum/Cum-Geschäften an eine andere Bank geleisteten Kompensationszahlungen nicht mit dem Argument zurückverlangen, die steuerliche Bewertung habe sich geändert und die Anrechnungsmöglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertragssteuer sei entfallen (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 8.9.2023 - 10 U 75/20; nicht rechtskräftig).

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Abo Erbrecht //

Auslegung eines privatschriftlichen Testaments (OLG)

Ein privatschriftliches Testament, in dem die Erblasserin zunächst die frühere Erbeinsetzung ihrer Abkömmlinge für „ungültig“ erklärt, ihnen sodann ihre beiden Hausanwesen (anteilig) zuweist und abschließend anordnet, das „Bargeld“ solle auf „meine drei Kinder“ verteilt werden, kann im Einzelfall dahin auszulegen sein, dass es jenseits dieser auf einzelne Gegenstände beschränkten Aufteilung, die den Nachlass nicht erschöpfte und auch sonst keinen Willen zur Bestimmung eines anderen Rechtsnachfolgers erkennen lässt, bei der gesetzlichen Erbfolge verbleiben soll.

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Abo Testamentsvollstreckung //

Keine Entlassung wegen verzögerter Verzeichniserstellung (OLG)

Der Zeitraum, den der Testamentsvollstrecker für die Erstellung und Übermittlung eines Nachlassverzeichnisses in Anspruch nehmen darf, ohne einen wichtigen Grund zu seiner Entlassung zu setzen, bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Falles und hängt insbesondere vom Umfang und von der Komplexität des Sachverhalts sowie den vorhandenen Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Nachlassmasse ab. a) In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Testamentsvollstrecker von Berufs wegen oder aufgrund früherer vergleichbarer Ämter über Erfahrungen bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verfügt. b) Von Bedeutung ist überdies, in welchem zeitlichen Umfang von ihm unter Berücksichtigung seiner sonstigen (beruflichen oder anderweitigen) Verpflichtungen eine Tätigkeit zur Verwaltung des Nachlasses erwartet werden kann. 

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Abo Erbrecht //

Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeiten (FG)

Verlangt ein Miterbe die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und beantragt er die Teilungsversteigerung der im Nachlass befindlichen Grundstücke, stellen die in der Folgezeit daraus resultierenden Kosten der Rechtsberatung und -vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit den Teilungsversteigerungsverfahren und der Beratung während der Erbauseinandersetzung unmittelbare Kosten der Nachlassverteilung i. S. von § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG dar. Hierfür spielt es keine Rolle, ob der Erblasser nach § 2048 BGB Teilungsanordnungen verfügt hat, ob die Erbauseinandersetzung auf einer Vereinbarung beruht oder Ergebnis eines Rechtsstreits der Miterben ist. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermietung von Nachlassgegenständen durch die Erbengemeinschaft fallen in die Phase der Verwaltung der Nachlassgegenstände. Daraus resultierende Rechtsberatungskosten (hier: Rechtsstreitigkeiten zwischen den Miterben zur Aufteilung von Mietkonten) zählen ebenfalls zur Nachlassverwaltung und stellen daher nicht abzugsfähige Nachlassverwaltungskosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG dar.

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