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Online-Nachricht - Donnerstag, 02.01.2025

Familienrecht | Düsseldorfer Tabelle 2025 angepasst (OLG)

Das OLG Düsseldorf hat die Ende November 2024 veröffentlichte Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 wegen der inzwischen in Kraft getretenen Erhöhung des Kindergeldes angepasst. Die Änderung betrifft die im Anhang in der "Tabelle Zahlbeträge" aufgeführten Beträge, die den nach Abzug des Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalt beziffern.

Hintergrund: Den Zahlbeträgen, die in der am veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle aufgeführt sind, liegt ein Kindergeld von 250 € zugrunde. Das Kindergeld ist jedoch mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom (BGBl. 2024 I Nr. 449) ab Januar 2025 auf 255 € erhöht worden.

Demgemäß ist die "Zahlbetragstabelle" neu gefasst und das Berechnungsbeispiel zu Anmerkung C. (Mangelfälle) angepasst worden. Alle übrigen Festlegungen bleiben unverändert.

Hinweis:

Die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle für 2025 ist ab sofort auf der Internetseite des OLG Düsseldorf abrufbar.

Quelle: OLG Düsseldorf, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
QAAAJ-82357

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