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Online-Nachricht - Donnerstag, 02.01.2025

Zivilrecht | Basiszinssatz sinkt auf 2,27 % (Bundesbank)

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum angepasst. Er sinkt von 3,37 % auf 2,27 %.

Hintergrund: Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Hierzu führt die Deutsche Bundesbank weiter aus:

  • Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am beträgt 3,15 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am um 1,10 Prozentpunkte gesunken (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2024 hat 4,25 % betragen).

  • Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des ein Basiszinssatz des BGB von 2,27 % (zuvor 3,37 %).

  • Der neue Basiszinssatz ist am im Bundesanzeiger AT B10 bekannt gegeben worden.

Quelle: Deutsche Bundesbank online, Meldung v. sowie BAnz AT31.12.2024 B10 (il)

Fundstelle(n):
HAAAJ-82360