BuchO

Buchungsordnung für die Finanzämter (BuchO)

v. 20.09.2016 (BStBl I S. 1082)
Amtliche Fassung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit verzichtet die Buchungsordnung auf durchgängige geschlechtsspezifische Formulierung und Paarformulierung. Die verwendeten Funktionsbezeichnungen sind stets geschlechtsneutral zu verstehen.

Änderungsdokumentation: Die Buchungsordnung für die Finanzämter (BuchO) ist als Anlage 1 des BzSt, Schreiben v. (BStBl I S. 1082) veröffentlicht worden und am 31.10.2016 in Kraft getreten.

Fundstelle(n):
GAAAG-70179