SGB VI Anlage 9: Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem 1. Januar 1969 sind

Anlage 9: Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem sind

I. Hauerarbeiten:
1. Bezeichnung des Versicherten und erforderliche Beschäftigungsmerkmale

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Übliche Bezeichnung:
Erforderliche Merkmale der Beschäftigung:
Abdämmer
Bohr- und Schießarbeiten im Steinkohlenbergbau Saar
Abteilungssteiger
Nummer 8
Anlernhauer
 
Anschläger unter Tage
Auffahren beladener Förderwagen ohne mechanische Hilfe in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
Aufsichtshauer
Nummern 1, 3 und 4
Ausbildungshauer
überwiegender Einsatz unter Tage
Ausbildungssteiger
überwiegende Beschäftigung unter Tage in der Berufsausbildung
Bandmeister
im Streb- oder Streckenvortrieb
Bandverleger
Nummern 1 und 3
Bediener von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder Lademaschinen
Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3
Berauber
im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4
Betriebsführer unter Tage
Nummer 8
Blaser
Nummern 1 und 3
Blindschachtreparaturhauer
ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4
Bohrer
Nummern 1, 3 und 4 oder 1 und 3
Bohrmeister
Nummer 5 (einschließlich Streckenvortrieb) oder 6 oder 7
Drittelführer
Nummern 1, 3 und 4
Elektrohauer
Nummern 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb
Elektrosteiger
Nummer 8
Fahrer von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder Lademaschinen
Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3
Fahrhauer
Nummern 1, 3 und 4; 8
Fahrsteiger
Nummer 8
Firstankernagler
im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau
Firstankerrauber
im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau
Gedingeschlepper
Nummern 1 und 3
Grubensteiger
Nummer 8
Hauer
Nummern 1, 3 und 4
Kastler
Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken in Abbauen oder in Blindschächten und Nummer 2
Knappe
Nummern 1 und 3
Kohlenstoßtränker
Nummern 1, 3 und 4
Lehrhauer
Nummern 1 und 3
Maschinenhauer
Nummern 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb
Maschinensteiger
Nummer 8
Maurer
in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
Meister im Elektro- oder
im Steinkohlenbergbau Saar, Nummer 5 oder 6
Maschinenbetrieb
oder beim Streckenvortrieb
Meisterhauer
überwiegender Einsatz unter Tage
Neubergmann
Nummern 1 und 3
Oberhauer
 
Obersteiger unter Tage
Nummer 8
Partiemann
 
Pfeilerrücker
Nummern 1 und 3
Rauber
Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3; 2 und Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken, in Abbauen oder Blindschächten
Reviersteiger
Nummer 8
Rohrleger
Nummern 1 und 3
Rutschenverleger
Nummern 1 und 3
Rolllochmaurer
im Erzbergbau oder in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1
Rutschenmeister
 
Schachthauer
ständige Reparaturarbeiten im Schacht und Nummer 4
Schachtsteiger
Nummer 8
Schießmeister
 
Schießsteiger
überwiegende Beaufsichtigung der durchzuführenden Schießarbeiten
Schrapperfahrer
im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 1
Stapelreparaturhauer
ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4
Stempelwart
 
Stückenschießer
im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4
Umsetzer
Nummern 1 und 3
Vermessungssteiger
überwiegend unter Tage
Versetzer
Nummern 1 und 3
Wettermann
im Pech- oder Steinkohlenbergbau
Wettersteiger
im Pech- oder Steinkohlenbergbau
ohne Bezeichnung:
ständige Reparaturarbeiten im Schacht;
ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummer 2;
Zimmer-, Reparatur- oder sonstige Instandsetzungsarbeiten im Abbau, beim Streckenvortrieb oder in der Aus- und Vorrichtung und Nummer 2;
Aufwältigungs- und Gewältigungsarbeiten und Nummer 2;
Erweitern von Strecken und Nummer 2;
Nachreißarbeiten und Nummer 2.

Es ist unschädlich, wenn der Versicherte unter einer anderen Bezeichnung als der üblichen beschäftigt war, sofern seine Beschäftigung den erforderlichen Merkmalen entspricht.

2. Beschreibung der in Nummern bezeichneten Beschäftigungsmerkmale
  1. Beschäftigung im Gedinge oder zu besonders vereinbartem Lohn (fester Lohn, der infolge besonders gelagerter Verhältnisse an Stelle eines regelrechten Gedinges gezahlt wurde und im Rahmen des möglichen Gedingeverdienstes lag),

  2. Beschäftigung gegen einen Lohn, der mindestens dem höchsten tariflichen Schichtlohn entsprach,

  3. Beschäftigung im Abbau (bei der Gewinnung, beim Ausbau, bei Raubarbeiten, beim Umbau der Fördermittel oder beim Gewinnen und Einbringen des Versatzes; auch bei planmäßiger Versatzgewinnung in besonderen Bergemühlen unter Tage außerhalb des Abbaues) oder beim Streckenvortrieb oder auch in der Aus- und Vorrichtung,

  4. Beschäftigung als Besitzer eines Hauerscheins oder, soweit für die einzelne Bergbauart der Besitz eines Hauerscheins für die Ausübung von Hauerarbeiten nicht eingeführt war, als durch den Betrieb im Einvernehmen mit der Bergbehörde einem Hauer Gleichgestellter,

  5. Beschäftigung im Abbau,

  6. Beschäftigung in der Aus- und Vorrichtung,

  7. Beschäftigung bei der Entgasung,

  8. tägliche Beaufsichtigung von Personen, die Arbeiten unter den in Nummern 1 bis 7 genannten Bedingungen ausführten, und zwar während des überwiegenden Teils der Schicht.

II. Gleichgestellte Arbeiten:

Hauerarbeiten sind auch Zeiten, in denen ein Versicherter

  1. vor Ablegen seiner Hauerprüfung als Knappe unter Tage beschäftigt war, wenn er nach der Hauerprüfung eine der unter I. bezeichneten Beschäftigungen ausübte,

  2. der für den Einsatz unter Tage bestimmten Grubenwehr – nicht nur als Gerätewart – angehörte,

  3. Mitglied des Betriebsrates war, bisher eine der unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigungen ausübte und wegen der Betriebsratstätigkeit hiervon freigestellt wurde,

  4. bis zu drei Monaten im Kalenderjahr eine sonstige Beschäftigung ausübte, wenn er aus betrieblichen Gründen aus einer unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigung herausgenommen wurde.

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CAAAB-27102