Uta Hey, Christian Lehnert

Lehrbuch Abgabenordnung

23. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55998-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67513-3

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Lehrbuch Abgabenordnung (23. Auflage)

Anhang: Antworten zu Kapitel 4

1. Frage

Wonach richtet sich die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden?

Antwort

Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach § 16 AO in Verbindung mit dem Finanzverwaltungsgesetz (FVG) soweit nichts anderes bestimmt ist (z. B. in den §§ 208, 249, 386 AO).

2. Frage

Welche Konsequenzen ergeben sich bei einem Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit?

Antwort

Es ist zu unterscheiden zwischen der

  • absoluten Unzuständigkeit, die zur Nichtigkeit und Unwirksamkeit des erlassenen Verwaltungsaktes führt (§§ 125 Abs. 1, 124 Abs. 3 AO). Sie liegt nur vor, wenn die Behörde eines anderen Verwaltungszweiges tätig wird;
    und der

  • funktionellen Unzuständigkeit, die auf die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes keinen Einfluss hat; der durch zulässigen Einspruch geltend gemachte Fehler führt zur Aufhebung des Verwaltungsaktes, §§ 126, 127 AO gelten nicht. Der fehlerhafte Verwaltungsakt kann nach §§ 130 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 AO zurückgenommen oder nach § 172 Abs. 1 Nr. 2b AO geändert werden.

3. Frage

Welches Finanzamt ist für die Einkommensbesteuerung natürlicher Personen örtlich zuständig?

Antwort

Das Wohnsitzfinanzamt (AO § 19 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. AO §§ 8, 9).

4. Frage

Was versteht die AO unter Wohnsitz?

Antwort

E...

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