Uta Hey, Christian Lehnert

Lehrbuch Abgabenordnung

23. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55998-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67513-3

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Lehrbuch Abgabenordnung (23. Auflage)

Anhang: Antworten zu Kapitel 13

1. Frage

Bei welchen Steuerpflichtigen ist eine Außenprüfung zulässig?

Antwort

Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung zulässig bei Steuerpflichtigen, die

  • einen gewerblichen Betrieb oder

  • einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die

  • freiberuflich tätig sind.

  • StPfl. i. S. d. § 147a AO,

Bei anderen Steuerpflichtigen nur, wenn

  • es ihre Verpflichtung als Steuerentrichtungspflichtige betrifft;

  • für die Besteuerung wesentliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nicht zweckmäßig ist oder

2. Frage

Der Rentner Glück hat neben seinen Rentenbezügen umfangreiche Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das für ihn zuständige Finanzamt richtet an ihn eine Prüfungsanordnung, die sich auf die Einkommensteuer 03 – 05 erstreckt. Außer der Rechtsgrundlage des § 193 AO enthält die Prüfungsanordnung keinerlei Begründung. Ist die Prüfungsanordnung rechtmäßig?

Antwort

Eine Prüfungsanordnung ist nur rechtmäßig, wenn die Außenprüfung nach dem Gesetz beim Adressaten der Prüfungsanordnung zulässig ist. Bei einem Steuerpflichtigen wie Glück, der nicht unter § 193 Abs. 1 AO fällt, ist dies nur der Fall, wenn

  • die Einkünfte aus Kapitalvermögen der Aufklärung be...

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