Praxis-Leitfaden Finanzbuchhaltung 2016
2016
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X. Überführung der Konten in den Jahresabschluss
Zum Ende eines Geschäftsjahrs ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Dabei werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten alle Geschäftsvorfälle, die sich im laufenden Geschäftsjahr zugetragen haben, zu einem aussagefähigen Ganzen verdichtet. In der Regel wird dazu im Vorfeld eine Hauptabschlussübersicht erstellt, die die Entwicklung aller Bestands- und Erfolgskonten in einer übersichtlichen Darstellung zeigt und so besser auf Richtigkeit hin überprüft werden kann. Die Hauptabschlussübersicht fungiert darüber hinaus auch als Hauptinformationslieferant für beim endgültigen Jahresabschluss in Frage kommenden Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte.
Der Aufbau einer Hauptabschlussübersicht besteht i. d. R. aus neun Spalten. Sie beginnt links in der ersten Spalte mit der Kontenbezeichnung und in der zweiten Spalte mit den Eröffnungsbeständen zu Beginn des Geschäftsjahrs getrennt nach Aktiva und Passiva (= Eröffnungsbilanz). In der dritten Spalte werden alle „Jahresverkehrszahlen” eingetragen, also betragsmäßig das festgehalten, was während des Geschäftsjahrs auf den einzel...