Udo Cremer

Praxis-Leitfaden Finanzbuchhaltung 2016

2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79661-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66231-7

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Praxis-Leitfaden Finanzbuchhaltung 2016

IV. Inventur – Inventar – Bilanz

Nach der vorgenommenen Inventur (körperliche Bestandsaufnahme) werden die einzelnen Vermögensgegenstände sowie die einzelnen Schulden nach bestimmten Kriterien in das Inventar eingetragen und mit Werten versehen. Das Inventar stellt ein Bestandsverzeichnis dar, das jeden tatsächlich vorhandenen Vermögens- und Schuldposten eines Unternehmens nach Art, Menge und Wert zum Abschlussstichtag einzeln erfasst. Durch die Gegenüberstellung der Vermögensposten auf der einen Seite und den Schulden auf der anderen Seite und anschließender Saldenziehung zwischen beiden Seiten ergibt sich das rechnerische Reinvermögen, das sog. Eigenkapital, welches sowohl einen positiven als auch einen negativen Wert annehmen kann. Die Inventur ist demnach die Tätigkeit, durch die die Vermögensgegenstände und Schulden im Einzelnen körperlich aufgenommen werden, das Inventar stellt das Verzeichnis über das Ergebnis der Inventur dar.

Summe aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens

./. Summe der Schulden eines Unternehmens

= Reinvermögen (= Eigenkapital)

Um eine auch für Außenstehende nachvollziehbare Beurteilung hinsichtlich der Vermögenslage zu gewä...