IFRS 1 D19B

Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS

Designation von früher angesetzten Finanzinstrumenten

D19B

Ein Unternehmen kann eine Finanzinvestition in ein Eigenkapitalinstrument auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS bestehenden Fakten und Umstände gemäß Paragraph 5.7.5 von IFRS 9 als zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet designieren.

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XAAAJ-49431