IFRS 1 D32

Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS

Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks

D32

Ein erstmaliger Anwender kann die Übergangsvorschriften der Paragraphen A1 bis A4 von IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks anwenden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens, auf den dort verwiesen wird, ist der oder der Beginn der ersten IFRS-Berichtsperiode, sofern er später liegt.

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XAAAJ-49431