IFRS 1 27

Darstellung und Angaben

Erläuterung des Übergangs auf IFRS

Überleitungsrechnungen

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IAS 8 gilt nicht für Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, die ein Unternehmen bei erstmaliger Anwendung der IFRS oder vor der Vorlage seines ersten IFRS-Abschlusses vornimmt. Die Vorschriften von IAS 8 zu Änderungen der Rechnungslegungsmethoden gelten für den ersten IFRS-Abschluss eines Unternehmens daher nicht.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-49431