IFRS 1 39AG

Zeitpunkt des Inkrafttretens

39AG

Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Standards 2018–2020, veröffentlicht im Mai 2020, wurde Paragraph D1(f) geändert und Paragraph D13A eingefügt. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen die Änderung auf eine frühere Berichtsperiode an, hat es dies anzugeben.

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XAAAJ-49431