IFRS 1 D14

Anhang D: Befreiungen von anderen IFRS

Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen

D14

Wenn ein Unternehmen Einzelabschlüsse aufstellt, hat es gemäß IAS 27 seine Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen entweder

(a)

zu den Anschaffungskosten,

(b)

gemäß IFRS 9 oder

(c)

anhand der in IAS 28 beschriebenen Equity-Methode zu bilanzieren.

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XAAAJ-49431