IFRS 1 B8

Anhang B: Ausnahmen zur retrospektiven Anwendung anderer IFRS

Einstufung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte

B8

Ein Unternehmen hat auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS bestehenden Fakten und Umstände zu beurteilen, ob ein finanzieller Vermögenswert die Bedingungen in Paragraph 4.1.2 von IFRS 9 oder die Bedingungen in Paragraph 4.1.2A von IFRS 9 erfüllt.

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