IFRS 1 B8
Anhang B: Ausnahmen zur retrospektiven Anwendung anderer IFRS
Einstufung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte
B8
Ein Unternehmen hat auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS bestehenden Fakten und Umstände zu beurteilen, ob ein finanzieller Vermögenswert die Bedingungen in Paragraph 4.1.2 von IFRS 9 oder die Bedingungen in Paragraph 4.1.2A von IFRS 9 erfüllt.
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