IFRS 1 36
Zeitpunkt des Inkrafttretens
36
Durch IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (in der 2008 überarbeiteten Fassung) wurden die Paragraphen 19, C1 und C4(f) und (g) geändert. Wendet ein Unternehmen IFRS 3 (überarbeitet 2008) auf eine frühere Periode an, so hat es auf diese Periode auch diese Änderungen anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431