Darstellung und Angaben
Erläuterung des Übergangs auf IFRS
Überleitungsrechnungen
27A
Ändert ein Unternehmen in der von seinem ersten IFRS-Abschluss erfassten Periode seine Rechnungslegungsmethoden oder die Inanspruchnahme der in diesem IFRS vorgesehenen Befreiungen, so hat es die zwischen seinem ersten IFRS-Zwischenbericht und seinem ersten IFRS-Abschluss vorgenommenen Änderungen gemäß Paragraph 23 zu erläutern und die in Paragraph 24(a) und (b) vorgeschriebenen Überleitungsrechnungen zu aktualisieren.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAJ-49431