IFRS 1 27A

Darstellung und Angaben

Erläuterung des Übergangs auf IFRS

Überleitungsrechnungen

27A

Ändert ein Unternehmen in der von seinem ersten IFRS-Abschluss erfassten Periode seine Rechnungslegungsmethoden oder die Inanspruchnahme der in diesem IFRS vorgesehenen Befreiungen, so hat es die zwischen seinem ersten IFRS-Zwischenbericht und seinem ersten IFRS-Abschluss vorgenommenen Änderungen gemäß Paragraph 23 zu erläutern und die in Paragraph 24(a) und (b) vorgeschriebenen Überleitungsrechnungen zu aktualisieren.

Fundstelle(n):
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XAAAJ-49431