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Einkommen- & Lohnsteuer

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Zusätzliche Übermittlungspflichten nach § 5b Abs. 1 EStG

Durch das Jahressteuergesetz 2024 werden den Steuerpflichtigen neue Übermittlungspflichten aufgebürdet. Obwohl die Gliederungstiefe der einzureichenden steuerlichen E-Bilanz deutlich die Gliederungstiefe des beim Unternehmensregister einzureichenden handelsrechtlichen Jahresabschlusses übersteigt, sollen bereits für die Veranlagungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, Kontennachweise an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Für nach dem 31.12.2027 beginnende Wirtschaftsjahre müssen dann zusätzlich der Anlagenspiegel, das Anlagenverzeichnis und – sofern vorliegend – der Anhang, der Lagebericht und der Prüfungsbericht übermittelt werden. Zudem sind auch die Verzeichnisse nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG und § 5a Abs. 4 EStG zu übermitteln. Alle Übermittlungen haben nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu erfolgen.

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Abo Einkommensteuer //

Zur Auswirkung der Hinzurechnung gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG (BFH)

Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten im Sinne des § 15a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG einzubeziehen (BFH, Urteil v. 16.1.2025 - IV R 28/23; veröffentlicht am 3.4.2025).

Abo EStG //

Änderungen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Mit Wirkung ab dem 1.1.2025 werden durch das Jahressteuergesetz 2024 in § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f EStG inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit über die bisherigen Tatbestände hinaus auch dann angenommen, wenn sich der im Ausland ansässige Arbeitnehmer in einer Freistellungsphase vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses befindet und weiterhin Arbeitslohn für eine früher im Inland ausgeübte oder verwertete Tätigkeit erhält. Gleichzeitig werden in § 50d Abs. 15 EStG hiervon abweichende DBA-Regelungen überschrieben. Zwei weitere spürbare Änderungen treten hinzu.

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Abo Unternehmensnachfolge //

Kein Arbeitslohn bei Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte

Die Übertragung von GmbH-Anteilen aufgrund von strategischen Erwägungen zur Unternehmensfortführung auf leitende Angestellte führt nicht zu Arbeitslohn. Eine entsprechende Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt hat jetzt der Bundesfinanzhof bestätigt. Im Streitfall war der einzige Sohn als Arzt tätig und brachte keinerlei unternehmerische Erfahrung mit. Die Eltern übertrugen daher 25 % der Anteile an fünf leitende Angestellte, die das Unternehmen nach ihrem Ausscheiden führen sollten.

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Abo Mietwohnungsneubau //

Keine Sonderabschreibung nach § 7b EStG für Ersatzneubauten

Voraussetzung für die Förderung nach § 7b EStG für den Neubau von Mietwohnungen ist, dass nach einer Maßnahme insgesamt mehr Wohnraum zur Verfügung steht als zuvor. Bestehenden nutzbaren Wohnraum durch Neubauten zu ersetzen, erhöht jedoch nicht das Wohnangebot. Das gilt nach einer aktuellen Entscheidung des FG Köln auch bei einem besseren Bau- und Energiestandard des Neubaus. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

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Einkommensteuer //

Übertragung einer in der Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft gebildeten Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG durch Mitunternehmer in Ergänzungsbilanzen (FG)

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Kommanditisten (Mitunternehmer) einer KG, in deren Gesamthandsbilanz der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks der Gesellschaft durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden ist, von ihrem Wahlrecht auf Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen können (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 10.7.2024 – 2 K 14/23; Revision nicht zugelassen).

Abo Bilanzierung //

Zur Berücksichtigung von Zinsen in den handelsrechtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten

Bilanzierung, Ermittlung und Anwendungsbeispiele

Anschaffungs- und Herstellungskosten gehören zu den zentralen Bewertungskategorien des HGB und sind immer wieder Gegenstand strittiger Kommentarmeinungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung gewesen. Die Fragestellung, ob und wie Zinsen in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt werden, wird noch immer kontrovers diskutiert.

Abo Lohnsteuer //

Abgrenzung der Entfernungspauschale zu den tatsächlichen Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen

Das FG Düsseldorf hat bei einem Leiharbeitsvertragsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung zur Entleiherfirma und somit die Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 4 EStG daran scheitern lassen, dass dem die Regelung des § 1 Abs. 1b Satz 1 bis 3 AÜG entgegenstehe. Demzufolge kann der Leiharbeitnehmer die Kosten für Fahrten von seiner Wohnung zur Entleiherfirma nach Reisekostengrundsätzen geltend machen und unterfällt nicht den Beschränkungen der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG (FG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2024 - 15 K 1490/24 E, ZAAAJ-85831).

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