Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV
In dem aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV“.
In dem aktuellen Praxisfall behandelt Dr. Norbert Lüdenbach das Thema „Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV“.
Für die meisten Menschen ist die Corona-Pandemie schon lange vorbei. Nur für uns Steuerberaterinnen und Steuerberater noch nicht. Denn die letzten Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen müssen noch erledigt werden. Auf Initiative der Bundessteuerberaterkammer einigten sich im März 2024 die Berufsorganisationen der prüfenden Dritten (neben der BStBK auch Deutscher Steuerberaterverband e.V., Wirtschaftsprüferkammer und Bundesrechtsanwaltskammer) und das BMWK auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen und auf beschleunigte Prüfprozesse der Bewilligungsstellen. Am 30.9.2024 läuft diese Frist aus. Trotz mehrmaliger Appelle der Berufsorganisationen an ihre Mitglieder sind die Einreichungszahlen der Schlussabrechnungen aktuell zu niedrig.
Nachdem im ersten Teil der Beitragsreihe zur Unternehmensnachfolge der Nachfolgeprozess im Ganzen besprochen wurde, geht es in diesem Beitrag um den Ablauf eines Unternehmensverkaufs.
„Was soll ich tun?“ ist die Quintessenz jedes Beratungsauftrages – und nicht die Frage „Was soll ich lassen?“. Dabei ist letztere Frage wichtiger, wenn nicht der kurzfristige Erfolg, sondern das langfristige Überleben eines Geschäftsmodells im Mittelpunkt steht.
Der für den Steuerpflichtigen erfolgreiche Ausgang eines Finanzgerichtsverfahrens löst regelmäßig einen entsprechenden Steuererstattungs- bzw. Steuervergütungsanspruch aus. Aufgrund der oftmals langen Verfahrensdauer sowohl des regelmäßig vorgelagerten außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens als auch des Gerichtsverfahrens entstehen darüber hinaus regelmäßig noch Zinsansprüche. Die aktuelle Entscheidung des BFH v. 12.3.2024 - VIII R 10/20 ( LAAAJ-67897) zeigt, dass auch die Festsetzung der Zinsen stets geprüft werden sollte.
Spediteure müssen wissen, zu welchen Preisen sie einen Auftrag noch annehmen können und was sie mit einem Transport verdienen. Unterstützung kann eine auf die Bedürfnisse von auf Speditionen und Lieferdienste abgestimmte Kostenrechnung bieten.
Preisanstiege um mehrere hundert Prozent: Viele Kunden der Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur müssen derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig. Deswegen hat der vzbv jetzt zwei weitere Sammelklagen eingereicht. Verbraucher können sich den Klagen in Kürze anschließen
Das BMF hat zum Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 28.6.2024 - IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) geht mit einer Sammelklage gegen Preiserhöhungen der ExtraEnergie für Gas und Strom im Juli 2022 vor.
Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung eines nach § 17 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns angefallen sind, sind Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG und mindern daher den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (Hessisches FG, Urteil v. 22.2.2024 - 10 K 1208/23, vorläufig nicht rechtskräftig).
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen die ExtraEnergie GmbH im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Damit können sich Verbraucher sowie kleine Unternehmen der Sammelklage anschließen, indem sie sich kostenlos beim BfJ ins Klageregister eintragen. Hierauf macht der vzbv aufmerksam.
Das Bundesamt für Justiz hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz beschlossen, die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 zu verlängern.
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1.1.2023 berechnet wird (BMF, Schreiben v. 14.11.2022 - IV C 7 - S 3104/19/10001 :008).
Das Zuordnungswahlrecht bei einheitlichen Gegenständen, die ein Unternehmer sowohl für unternehmerische Tätigkeiten als auch für unternehmensfremde (private) Zwecke verwendet, führt im Umsatzsteuerrecht regelmäßig zu Streit mit dem Finanzamt. Vor allem bei PV-Anlagen, von deren Anschaffung im vermeintlich privaten Bereich des Unternehmers oftmals auch der steuerliche Berater erst spät erfährt, wurde der Vorsteuerabzug in der Vergangenheit nicht selten versagt.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 4.7.2024 nach dritter Lesung das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen verabschiedet.
Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 veröffentlicht. Das finale Schreiben soll im 4. Quartal 2024 folgen.
Das BMF hat den Anwendungserlass zu § 146a AO hinsichtlich der Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO geändert (BMF, Schreiben v. 28.6.2024 - IV D 2 - S 0316-a/20/10003 :007).
Das BMF hat am 28.6.2024 den Entwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung - WIdV) veröffentlicht.
Das BMF hat ein Schreiben zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 17.7.2023 - IV C 6 - S 2121/23/10001 :001).
Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gem. § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung (BFH, Urteil v. 6.5.2024 - III R 14/22; veröffentlicht am 4.7.2024).
Ab 2025 soll der Durchschnittssatz für Landwirte auf 7,8 Prozent sinken. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (BT-Drucks. 20/11920). Bisher liegt der Wert bei 9,0 Prozent.
Viele ältere Arbeitnehmer streben entweder einen frühen Ruhestand an oder möchten ihre Arbeitsbelastung schrittweise reduzieren, ohne dabei finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Unternehmen können von einem vorzeitigen Ruhestand ihrer Mitarbeiter profitieren, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen eine günstigere Altersstruktur und Kosteneinsparungen angestrebt werden. In Kombination mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben sich verschiedene Ruhestandmodelle.
Am 14.6.2024 kam es zur Veröffentlichung des Entwurfs des BMF-Schreibens „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“.
Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben (BFH, Urteil v. 5.6.2024 - VI R 20/22; veröffentlicht am 4.7.2024).