Erstmalige Erklärung zur Vollverschonung von begünstigungsfähigem Betriebsvermögen bei Änderung einer bestandskräftigen Schenkungsteuerfestsetzung
Wird eine bestandskräftige Schenkungsteuerfestsetzung geändert, eröffnet die Änderung die Möglichkeit, die Vollverschonung für begünstigungsfähiges Betriebsvermögen zu beantragen. Der Antrag kann jedoch nur insoweit berücksichtigt werden, als die Änderung durch den Änderungsbescheid reicht.