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Erbschaftsteuer | Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln im Rahmen der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer (BFH)
Die Anwendung
geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher
Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im
Rahmen von § 14 Abs. 1 BewG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BewG ist der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit dem Vielfachen des Jahreswerts nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 anzusetzen. Die Vervielfältiger sind nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und ab dem 1. Januar des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel durch das Statistische Bundesamt folgenden Kalenderjahres anzuwenden (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BewG).
Sachverhalt: Der Vater V des Klägers übertrug diesem und dessen beiden Geschwistern im Wege der vorweggenommenen Er...