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Kurzfassung zum Beitrag von Heinz/Smentoch, NWB-EV 7/2025 S. 200

Nachträgliche Option zur Vollverschonung im Einspruchsverfahren

Christian Heinz und Antonia Smentoch

Die Übertragung von Betriebsvermögen im Wege von Schenkungen unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen einigen steuerlichen Privilegien zum Schutz und zum Erhalt von Unternehmensvermögen. Der Gesetzgeber schaffte unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit zu einer Vollverschonung der Besteuerung von Betriebsvermögen. Neben weiteren Kriterien ist zur Erlangung der Vollverschonung der Unternehmensübertragung ein unwiderruflicher Antrag zu stellen. Dieser Antrag ist mangels gesetzlicher Vorgaben innerhalb der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zu stellen. Demnach findet die Antragsmöglichkeit ihre Schranken in der materiellen Bestandskraft ergangener Steuerbescheide. Da die Antragstellung in der Beratungspraxis mit einigen weitreichenden Risiken verbunden ist, sind Berater angehalten, die Antragstellung zeitlich möglichst weit hinauszuzögern. Der BFH befasst sich im vorliegenden Fall mit der strittigen Gewährung der Optionsverschonung bei bereits partiell eingetretener Bestandskraft im Rahmen der Änderungsgrenzen des § 351 Abs. 1 AO und schafft weitergehende Erleichterungen zur Einlegung entsprechender Anträge.

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