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Rechtsprechung

Schenkungsteuer //

Schenkungsteuerliche Folgen der Einlagen in Kapitalgesellschaften

Auch Leistungen an Kapitalgesellschaften, die im Wege der offenen oder verdeckten Einlage erfolgen, können schenkungsteuerliche Folgen haben, wenn es durch die Leistung eines Gesellschafters zu einer Werterhöhung der Anteile an der Kapitalgesellschaft eines anderen Gesellschafters kommt. Diese Rechtsfolge stellt § 7 Abs. 8 ErbStG (eingefügt durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 7.12.2011) klar, indem hierfür eine Schenkung fingiert wird, sofern es zu einer solchen Werterhöhung kommt. Mit seinen Entscheidungen vom April 2024 und Juni 2025 liegt nun die erste Rechtsprechung des BFH zur Anwendung dieser Regelung vor.

Umwandlungssteuerrecht //

Buchwertfortführung trotz stiller Lasten möglich?! – Der Hoffnungsschimmer des Hessischen FG

Soweit ersichtlich, hat das Hessische FG mit Urteil v. 24.6.2025 - 7 K 1188/21 (UAAAJ-97767) erstmals entschieden, dass auch im Falle von stillen Lasten – und damit entgegen Tz. 03.12 und vorliegend auch 03.16 UmwStE – eine Buchwertfortführung in Umwandlungsfällen möglich ist. Die der Entscheidung zugrunde liegenden Fragen sind für die steuerliche Praxis von erheblicher Bedeutung, da sie die Reichweite der Steuerneutralität bei Umwandlungen und die Auslegung des Wahlrechts nach § 3 Abs. 2 UmwStG signifikant erweitern können.

Einkommensteuer //

Rückabwicklung einer Anteilsübertragung nach § 17 EStG wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Mit Urteil v. 9.5.2025 hat der BFH entschieden, das Fehlen oder der Wegfall der Geschäftsgrundlage könne ein rückwirkendes Ereignis auslösen, so dass die steuerrechtlichen Folgen eines Veräußerungsgeschäfts i. S. von § 17 EStG beseitigt würden. Dies komme aber nur in Ausnahmefällen in Betracht; geboten sei insofern eine „strenge Handhabung“.

Steuerstrafrecht //

Sicherstellung und Beschlagnahme von Originalunterlagen im Rahmen von Durchsuchungen

Durchsuchungen von Ermittlungsbehörden stellen für den Betroffenen stets eine Extremsituation dar und sind häufig Ausgangspunkt rechtlicher Streitverfahren. Die im Rahmen dieses Beitrags besprochenen Entscheidungen dokumentieren einen äußerst hartnäckig ausgetragenen Streit zwischen der Verteidigung und den Steuerbehörden über den Umgang mit Originalunterlagen des Steuerpflichtigen. Im Zuge einer Durchsuchung wurden sowohl elektronische Datenträger als auch „64 Leitz-Ordner“ beim Steuerpflichtigen zunächst zur Durchsicht gem. § 110 StPO sichergestellt. Während das AG Nürnberg (Beschluss v. 14.2.2024 - 57 Gs 731/24, GAAAJ-89663) die Beschlagnahme der Originalunterlagen noch für unzulässig hielt, weil die Straf- und Bußgeldsachenstelle gegenüber dem Gericht nicht habe nachvollziehbar darlegen können, weshalb nicht auch eine Beschlagnahme in Kopie für die Sicherung des Verfahrens genügt hätte, kam das LG Nürnberg-Fürth (Beschluss v. 1.8.2024 - 18 Qs 14/24) als Beschwerdeinstanz zu einer diametral unterschiedlichen Einschätzung und hielt die beantragte Beschlagnahme von Originalen für zulässig.

Umsatzsteuer //

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Wohnungseigentümergemeinschaften (Teil 1)

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Wohnungseigentümergemeinschaften rückt in der Praxis in den Fokus, wenn im Rahmen von Wohn- oder Gewerberaummietverhältnissen der Wunsch nach umsatzsteuerpflichtiger Abrechnung mit korrespondierendem Vorsteuerabzug besteht. Häufig ist das Thema bei der Vermietung von Gewerberäumen durch Teileigentümer anzutreffen, da sich auf Mieterseite regelmäßig ein Interesse an umsatzsteuerpflichtiger Behandlung auf Ebene der Wohnungseigentümergemeinschaft zeigt. Welche zivil- und umsatzsteuerrechtlichen Problemstellungen in diesem Zusammenhang auftreten können, verdeutlicht die aktuelle Entscheidung des BGH v. 15.1.2025 - XII ZR 29/24 (ZAAAJ-86628), in der sich der XII. Senat ausführlich zur dreistufigen Abrechnungsfolge (externe Dritte → Wohnungseigentümergemeinschaft → Eigentümer → Mieter) äußert und zu einem Praxisfall urteilt, in dem die umsatzsteuerliche Behandlung innerhalb dieser Reihe nicht gleichlautend war.

Einkommensteuer //

Zwangsbetriebsaufgabe und Teilwertabschreibung einer Darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen

Unabhängig von der Abgabe einer Aufgabeerklärung kommt es zu einer (zwangsweisen) Betriebsaufgabe, falls der Unternehmer seine werbende Tätigkeit einstellt und keine wesentlichen Betriebsgrundlagen mehr vorhanden sind. Auch wenn die nach der Betriebsaufgabe noch bestehende Personengesellschaft als gewerblich geprägt fortbesteht, ist doch eine wertlose Darlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe abzuschreiben und nicht erst später im Zeitpunkt der Vollbeendigung der KG, so der BFH mit Urteil v. 12.6.2025.

Bilanzsteuerrecht //

Der Zeitpunkt der erstmaligen Bildung einer Rückstellung wegen künftiger Steuernachforderungen

Rückstellungen für Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung sind nach einem Urteil des FG Münster vom 15.11.2024 grds. nicht bereits im Jahr der Steuerentstehung zu bilden, sondern erst zu dem Bilanzstichtag, zu dem der Stpfl. aufgrund eines hinreichend konkreten Sachverhalts ernsthaft mit einer quantifizierbaren Steuernachforderung rechnen muss.

Erbschaftsteuer //

Der erbschaftsteuerliche Begünstigungstransfer beim Familienheim

Sind nach einem Erbfall mehrere Miterben mit ihrer jeweiligen Erbquote am Nachlass beteiligt, dauert es meist längere Zeit, bis feststeht, welchem Erben bei der Erbauseinandersetzung die einzelnen Nachlassgegenstände endgültig zugeteilt werden. Der sog. Begünstigungstransfer ermöglicht demjenigen Miterben, der bei der Teilung des Nachlasses das steuerbegünstigte Vermögen erhält, die vollständige Steuerbefreiung zu erhalten. Das Erbschaftsteuergesetz sieht den Begünstigungstransfer bei den Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen (§ 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG), für das Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c, jeweils Satz 4 ErbStG) und für vermietete Wohnimmobilien (§ 13d Abs. 2 Satz 3 ErbStG) vor. Mit Urteil v. 15.5.2024 - II R 12/21 (BStBl 2025 II S. 243) hat der BFH zu den Voraussetzungen des erbschaftsteuerlichen Begünstigungstransfers Stellung bezogen und die Voraussetzungen für ein Familienheim als erfüllt angesehen – trotz zweijähriger Erbauseinandersetzung.

Umsatzsteuer //

Vermeidung von Umsatzsteuer durch Entnahme vor Verkauf?

Während der Verkauf eines Gegenstands unabhängig von einem vorherigen Vorsteuerabzugsrecht im Inland steuerbar und grundsätzlich auch steuerpflichtig ist, ist die Entnahme oder unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, gem. § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG nur dann einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt und damit steuerbar, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Einkommensteuer //

Doppelte Haushaltsführung und Unterhalten eines eigenen Hausstands

Mit Urteil v. 29.4.2025 entschied der VI. Senat des BFH zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzung einer doppelten Haushaltsführung, das Unterhalten eines eigenen Hausstands außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte setze das Innehaben einer eigenen Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts voraus. Für die Beurteilung, ob der Unterhalt einer eigenen Wohnung oder – entgegengesetzt – die Eingliederung in einen anderen Hausstand vorliegt, sind auch die persönlichen Umstände des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Das Tatbestandsmerkmal nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG, wonach das Vorliegen eines eigenen Hausstands neben dem Innehaben einer Wohnung auch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraussetze, habe Bedeutung aber nur für den Fall, dass der Steuerpflichtige in einem Mehrpersonenhaushalt lebe. Unterhalte er demgegenüber am Ort des Lebensmittelpunkts einen Einpersonenhaushalt, stelle sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht.

Umsatzsteuer //

Prüfung von Vertrauensschutzerwägungen in der Differenzbesteuerung

Der BFH legt dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob ein Vertrauensschutz eines Wiederverkäufers, der im Vertrauen darauf die Differenzbesteuerung anwendet, dass die Voraussetzungen hierfür in der Person seines Lieferanten vorliegen, im Rahmen des Steuerfestsetzungs- oder (nur) im gesonderten Billigkeitsverfahren zu berücksichtigen ist.

Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Anwendung der Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG

Mit Urteil v. 19.3.2025 hat der BFH klargestellt, dass § 29 Abs. 2 ErbStG keinen – wie in den Erbschaftsteuer-Richtlinien der Finanzverwaltung verankert – eigenen Besteuerungstatbestand darstellt, sondern allein als Wertberechnungsvorschrift fungiert. Durch die Ausübung eines Widerrufs erfolgt keine erneute Schenkung, die einer eigenständigen Besteuerung unterliegt. Vielmehr wird die Bemessungsgrundlage der ursprünglichen Schenkung hinsichtlich des tatsächlich entstandenen Nutzungsvorteils – einem befristeten Nießbrauchrecht – angepasst. Dies hat auch zur Folge, dass die für die Schenkung gewährten Steuerbegünstigungen nicht entfallen und damit eine konsistente Anwendung der Begünstigungen sichergestellt wird.

Steuerstrafrecht //

Praxisrelevante Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht 2024

Im Jahr 2024 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergangen. Steuerhinterziehungen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen sind nach wie vor Streitgegenstand vieler Gerichtsverfahren. Höchstrichterlich ist zwar die steuerstrafrechtliche Komponente geklärt, derzeit werden aber damit zusammenhängende anhängige Gerichtsverfahren in der Breite abgeschlossen. Im Gegensatz zu Cum-Ex-Gestaltungen beginnt bei Cum-Cum-Gestaltungen zum großen Teil erst jetzt die juristische Aufarbeitung. Außerdem ist das Thema rund um Einziehungen nach wie vor sehr aktuell, weil es sich dabei oft um höhere Geldbeträge handelt, die eingezogen werden.

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