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Rechtsprechung

Editorial //

Das Aus für das Soli-Aus

Mit Spannung wurde das BVerfG-Urteil über das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolZG 1995) erwartet. Das BVerfG urteilte hierzu am 26.3.2025, dass die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen wird und demnach das SolZG 1995 i.d.F. des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Dies erleichtert mutmaßlich auch die Verhandlungen über einen möglichen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD, da die angespannten öffentlichen Haushalte nun vorerst nicht auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag, im Kassenjahr 2024 noch 12,6 Mrd. €, verzichten müssen. Der Gesetzgeber hatte mit der gesetzlichen Anpassung zum SolZG in 2019 bewirkt, dass der Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer und veranlagten Einkommensteuer nur noch von 10 % der Steuerpflichtigen gezahlt wird. Dies wurde im Hinblick auf einen späteren vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags als ein erster Schritt angesehen (BT-Drucks. 19/14103, S. 9).

Abo Lohnsteuer //

Abgrenzung der Entfernungspauschale zu den tatsächlichen Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen

Das FG Düsseldorf hat bei einem Leiharbeitsvertragsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung zur Entleiherfirma und somit die Begründung einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 4 EStG daran scheitern lassen, dass dem die Regelung des § 1 Abs. 1b Satz 1 bis 3 AÜG entgegenstehe. Demzufolge kann der Leiharbeitnehmer die Kosten für Fahrten von seiner Wohnung zur Entleiherfirma nach Reisekostengrundsätzen geltend machen und unterfällt nicht den Beschränkungen der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG (FG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.2024 - 15 K 1490/24 E, ZAAAJ-85831).

Abo Umsatzsteuer //

Schuldet ein Grundstückserwerber den unrichtigen Umsatzsteuerausweis in einem übernommenen Mietvertrag oder haftet er dafür?

Anm. zum BFH-Urteil v. 5.12.2024 - V R 16/22

Nach dem Urteil des BFH v. 5.12.2024 - V R 16/22 ( IAAAJ-86210) setzt die Inanspruchnahme eines Rechnungsausstellers für einen unrichtigen Steuerausweis nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG voraus, dass dieser an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihm die Ausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen, zu denen auch das Recht der Stellvertretung gehört, zuzurechnen ist. Ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger Steuerausweis kann einem Grundstückserwerber deshalb nicht nach § 566 Abs. 1 BGB zugerechnet werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Veräußerung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG darstellt, bei der der Erwerber in die Rechtsstellung des Veräußerers eintritt.

Abo Einkommensteuer //

Kapitalertragsteuer bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbefreiten Körperschaft

Unterhält eine steuerbefreite Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, gilt sie nach § 44 Abs. 6 Satz 1 EStG als Gläubigerin und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb als Schuldner der Kapitalerträge. Wird die Kapitalertragsteuer nicht zutreffend angemeldet, kann sie grundsätzlich allein durch einen Nachforderungsbescheid, nicht aber durch einen Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Ist – fehlerhaft – ein Haftungsbescheid ergangen, ergibt sich daraus keine Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 15 AO.

Abo Körperschaftsteuer //

Tantiemen eines Vorstands einer AG, der zugleich Minderheitsaktionär ist, können nur im Ausnahmefall eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen

Der Interessengegensatz zwischen dem Aufsichtsrat als Organ einer AG und dem Vorstand stellt ein starkes Beweisanzeichen für die (abstrakte) Fremdvergleichbarkeit einer Vergütungsregelung eines Vorstandsanstellungsvertrags dar. Nur im Ausnahmefall – bei Orientierung des Aufsichtsrats an den Interessen des Vorstands – kann eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegen.

Abo Umsatzsteuer //

Vorsteuervergütungsverfahren bei Vorliegen von Anzahlungsrechnungen

Ein Antrag auf Vorsteuervergütung gilt auch für die auf Anzahlungsrechnungen entfallende Vergütung als gestellt, wenn der Antrag lediglich Angaben zu der Endrechnung enthält und die Endrechnung die in den Anzahlungsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer in Abzug bringt, aber die beantragte Vergütung den Gesamtbetrag der Vorsteuerbeträge betrifft. Das gilt jedoch nur, wenn die Anzahlungsrechnung, deren Zahlung, die Leistungserbringung sowie die Endrechnung denselben Vergütungszeitraum betreffen.

Abo Grunderwerbsteuer //

Zur Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen bei noch zu errichtenden Gebäuden nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG

Der BFH hat in zwei Urteilen v. 30.10.2024 in den Verfahren II R 15/22 und II R 18/22 entschieden, dass Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterliegen, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt. Die Steuer für diese zusätzlichen Leistungen ist in einem selbständigen Bescheid festzusetzen. Zusätzliche Leistungen, zu deren Übernahme sich der Erwerber des Grundstücks bereits im Grundstückkaufvertrag verpflichtet hat, gehören jedoch nicht zu den der Grunderwerbsteuer unterliegenden zusätzlichen Leistungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG.

Abo Einkommensteuer //

Neuigkeiten zur Kryptobesteuerung – FG Nürnberg entscheidet in der Hauptsache

Am 22.1.2025 ist ein Urteil des FG Nürnberg zur Besteuerung von Kryptogewinnen in der Hauptsache (3 K 760/22) ergangen. Der diesem Urteil zugrunde liegende Fall war bereits 2020 Gegenstand eines AdV-Verfahrens (Beschluss v. 8.4.2020 - 3 V 1239/19, HAAAH-48829), in dem es insbesondere darum ging, ob sog. Kryptogewinne als „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 22 Nr. 2 EStG i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG“ zu versteuern sind.

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