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Rechtsprechung

Umwandlungssteuerrecht //

Formwechselnde Umwandlung unter Berücksichtigung von verrechenbaren Verlusten nach § 15a EStG

Der X. Senat des BFH hat in seinem Urteil v. 19.3.2025 - X R 5/22 (JAAAJ-98024) entschieden, dass bei der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 ein verrechenbarer Verlust i. S. des § 15a EStG nicht abzugsfähig ist. Als Anschaffungskosten der Anteile gilt der von der übernehmenden Körperschaft angesetzte Wert, selbst bei unterlassener Zwangsaufstockung. Einbringungsgeborene Anteile existierten nur noch bis zum 31.12.2024. Ihre steuerlichen Folgen sind durch das JStG 2024 in den Anwendungsbereich des § 17 Abs. 6 EStG verlagert worden. Die offensichtlichste Maßnahme zur Vermeidung des endgültigen Ausschlusses der Verrechnung eines verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG bei einem Formwechsel nach § 20 i. V. mit § 25 UmwStG nach heutiger Rechtslage liegt im Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens zu Zwischenwerten oder gemeinen Werten nach § 20 Abs. 2 UmwStG durch die übernehmende Körperschaft. Daneben sind weitere Gestaltungsmaßnahmen denkbar.

Lohnsteuer //

Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Der BFH hat mit Urteil v. 17.6.2025 entschieden, dass bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zum Betrieb des Entleihers im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG regelmäßig nicht in Betracht kommt, so dass Aufwendungen des Leiharbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und dem arbeitstäglich aufgesuchten Betrieb des Entleihers nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Umsatzsteuer //

EuGH bejaht Leistungskette bei In-App-Käufen über App-Stores

Wer ist bei einem In-App-Kauf aus umsatzsteuerlicher Sicht der Leistende gegenüber dem Endkunden? Der App-Entwickler oder der App-Store? Aus Sicht des EuGH ist es der App-Store, wenn er nicht ausdrücklich im fremden Namen auftritt. Für ein Auftreten im fremden Namen soll es jedoch nicht ausreichend sein, wenn der App-Store lediglich in der Bestellbestätigung auf den App-Entwickler hinweist.

Einkommensteuer //

Notwendige Einbeziehung eines künftigen Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinns bei einer Totalgewinnprognose

Ist streitig, ob eine gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht betrieben und damit steuerlich zu berücksichtigen ist oder aber als sog. Liebhabereibetrieb steuerlich außer Ansatz bleibt, ist ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn selbst dann in die Totalgewinnprognose einzubeziehen, wenn ein solcher Gewinn in einem vorgelegten Betriebskonzept nicht berücksichtigt worden ist, so der BFH mit Urteil v. 21.5.2025.

Finanzgerichtsordnung //

Erfordernis eigenverantwortlicher Fristenkontrolle durch Berufsträger

Mit dem Beschluss v. 9.9.2025 entschied der BFH, dass eine unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist nicht vorliegt, wenn der mit dem Fall betraute Berufsträger erst am Tag des Fristablaufs mit der Bearbeitung beginnt, den Ablauf der Frist nicht überprüft und es deshalb unterlässt, an diesem Tag noch mögliche fristwahrende Handlungen auszuführen.

Abgabenordnung //

Akteneinsicht und Auskunft im Besteuerungsverfahren über den Inhalt einer anonymen Anzeige

Ein Finanzamt muss über den Inhalt einer anonymen Anzeige und über den Namen des Anzeigeerstatters keine Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO erteilen, wenn das Geheimhaltungsinteresse der Behörde sowie der aus § 30 AO folgende Identitätsschutz des Anzeigeerstatters im Einzelfall höher wiegen als das Informationsinteresse des Steuerpflichtigen.

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