Rechtsprechung

Abo Körperschaftsteuer //

Familienstiftung als Finanzunternehmen i. S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG a. F.

Nach § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG a. F. sind die Regelungen des § 8b KStG für Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen nicht für Anteile anzuwenden, die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben werden. Gewinne aus einer Anteilsveräußerung sind dann vollumfassend steuerpflichtig, während Verluste aus der Veräußerung einer Beteiligung oder im Wege des Ansatzes des niedrigeren Teilwerts einkommensmindernd zu berücksichtigen sind, da § 8b Abs. 3 KStG insofern keine Anwendung findet.

Abo Umsatzsteuer //

Dreiecksgeschäft – BFH bestätigt strenge Anforderungen

Der EuGH stellte bereits in seinem Verfahren in der Rechtssache „Luxury Trust Automobil“ (Urteil v. 8.12.2022 - C-247/21, ZAAAJ-29636) strenge Anforderungen an den vom mittleren Unternehmer im Dreiecksgeschäft anzubringenden Rechnungshinweis. Der BFH befasste sich auf nationaler Ebene in seinen Urteilen v. 17.7.2024 - XI R 34/22 (XI R 38/19) ( BAAAJ-75516) und XI R 35/22 (XI R 14/20) ( CAAAJ-75520) nun ebenfalls mit den materiell-rechtlichen Voraussetzungen im Dreiecksgeschäft.

Abo Einkommensteuer //

Berücksichtigung von Aufwendungen im Insolvenzverfahren

Die Aufwendungen, die zulasten des Vermögens eines Steuerpflichtigen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens entstehen, können nur insoweit als Aufwand berücksichtigt werden, als sie einem Einkünftetatbestand zugeordnet werden können. Aufwendungen, die ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren und nicht durch eine Einkunftsquelle in der Insolvenzmasse verursacht werden, sind nicht zu berücksichtigen.

Abo Einkommensteuer //

Aussetzung der Vollziehung betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Nach summarischer Prüfung hat der BFH mit Beschluss v. 15.10.2024 entschieden, dass ernstlich zweifelhaft ist, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage (PV-Anlage) allein wegen des Inkrafttretens der zuvor genannten Steuerbefreiung nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 wieder rückgängig zu machen ist.

Abo Abgabenordnung //

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Übermittlung des Einspruchs an ein unzuständiges Finanzamt

Sobald eine Finanzbehörde erkennt, dass ihr ein fristgebundener Antrag irrtümlich zugeleitet wurde, hat sie diesen unverzüglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Entscheidend dabei ist, dass die Weiterleitung durch die unzuständige Behörde im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ohne schuldhaftes Zögern erfolgt. Zu diesen Übermittlungsmöglichkeiten zählt auch die Übersendung mit einfacher Post. Das Risiko eines dadurch nicht fristgerechten Eingangs bei der zuständigen Behörde lag bislang allein beim Steuerpflichtigen. In diesem Zusammenhang hat das FG Sachsen-Anhalt mit Urteil v. 7.12.2021 - 1 K 539/21 ( DAAAI-61076) eine von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Entscheidung getroffen.

Abo Beihilferecht //

Zankapfel staatliche Beihilfe: Eine steuerpolitische Einordnung des EuGH-Urteils im Fall „Apple“

Der Einfluss des EU-Rechts auf das nationale Recht ist im Bereich der direkten Steuern engen Grenzen unterworfen. Die steuerliche Beurteilung von Sachverhalten muss jedoch mit EU-Recht vereinbar sein. Mit Urteil v. 10.9.2024 hat der EuGH das wohl aufsehenerregendste aller steuerlichen Beihilfeverfahren abschließend entschieden. Die Firma Apple muss 13 Mrd. € zuzüglich Zinsen an Irland zahlen. Der Artikel diskutiert Auswirkungen auf die transatlantischen Beziehungen sowie auf die Reform des internationalen Steuersystems.

Abo Körperschaftsteuer //

Verlustabzug nach § 8c und § 8d KStG und sich daraus ergebende Gestaltungsoptionen

Der jüngst veröffentlichte Abschlussbericht der Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ greift die Verlustverrechnung auf und verlangt „einen breitflächigen Schwenk hin zu einer vollständigen, realitätsgerechten und zeitnahen Abbildung von betrieblichem Aufwand (objektives Nettoprinzip) und unternehmerischen Verlusten.“ Die über viele Jahrzehnte erkennbare Tendenz des Steuergesetzgebers, die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten einzuschränken, müsse gestoppt und in ihr Gegenteil gewendet werden. Auch die Rechtsprechung hat und hatte immer wieder Anlass, die Restriktionen bei der Verlustverrechnung zu korrigieren. Eine Kehrtwende des Gesetzgebers liegt förmlich in der Luft. Damit rückt besonders der Verlustabzug nach § 8c KStG und § 8d KStG ins Blickfeld.

Abo Gewerbesteuer //

Unternehmensidentität bei Anwachsung einer KG auf eine GmbH für Zwecke der Nutzung des übernommenen Gewerbeverlusts

Der III. Senat des BFH musste in seinem Urteil vom 25.4.2024 erstmals zu der Frage Stellung nehmen, inwieweit der Fortbestand eines zum Vorjahresende bei einer Kapitalgesellschaft festgestellten Gewerbeverlusts, den sie aufgrund einer Anwachsung von einer Personengesellschaft übernommen hatte, auch bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft von dem Kriterium der Unternehmensidentität abhängig bleibt.

Abo Umwandlungssteuerrecht //

Besteuerung des Einbringungsgewinns im Falle einer Sperrfristverletzung durch den unentgeltlichen Rechtsnachfolger

Aus den Einbringungsvorgängen nach den §§ 20 und 21 UmwStG ergeben sich verschiedene komplexe rechtliche Fragestellungen. Insbesondere die Fragen zu den Sperrfristverletzungen nach § 22 Abs. 1 und 2 UmwStG sowie zur unentgeltlichen Rechtsnachfolge und zur Mitverstrickung von Anteilen nach § 22 Abs. 6 und 7 UmwStG werden dabei in der Literatur teilweise kontrovers diskutiert.

Abo Einkommensteuer //

Einkommensteuerbarkeit einer nachhaltigen Erfindertätigkeit

Mit Beschluss v. 8.10.2024 wies der BFH die gegen das Urteil des FG München v. 18.7.2023 - 12 K 1458/22 erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wegen angenommener einkommensteuerbarer Erfindertätigkeit mit folgenden Leitsätzen als unbegründet zurück: (1) Eine nachhaltige und damit steuerbare Erfindertätigkeit kann vorliegen, wenn der Erfinder oder sein Patentanwalt im Verfahren auf Erteilung des Patents die technische Verwertungsreife der Erfindung fördert. Hiervon abzugrenzen ist die typische Tätigkeit des Patentanwalts im Verfahren auf Erteilung des Patents, die keine erfinderische Tätigkeit darstellt. (2) Hat das Finanzgericht keine Grundsätze aufgestellt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichen, kann die Zulassung wegen Divergenz nicht mit der Begründung erreicht werden, ein anderes Finanzgericht sei in derselben Frage von der Rechtsprechung des BFH abgewichen.

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